Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinn aufweisen.
siehe dazu den News-Beitrag
BGH: Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Internetveröffentlichung ohne Inlandsbezug
Started by Jens Liesegang, 30. Mär 2011 03:52
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