Der BGH hat klargestellt, dass bei der Werbung mit einer Garantie nicht schon in der Werbung die Einzelheiten zu der gewährten Garantie dargestellt werden müssen.
siehe dazu den News-Beitrag
BGH: Bei Werbung mit Garantie müssen keine Details angegeben werden
Started by Jens Liesegang, 21. Apr 2011 12:36
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