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Muster AGB ergänzen?


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1 Antworten zu diesem Thema

#1 Neuland2011

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Geschrieben am: 26 April 2011 - 01:30

Hallo und guten Tag,

ich bin eine frischgebackene Kleinunternehmerin, diese ganzen AGB und Widerrufsrechtsgeschichten sind daher absolutes Neuland für mich. Entsprechend dankbar bin ich, Ihre Seite gefunden zu haben, denn nun bin ich schon um einiges schlauer.

Ich habe mich bereits angemeldet, um Ihre Musterverträge zu nutzen. Ich verkaufe gebrauchte Kinderwagen, ausschließlich über eBay-Auktionen, kein Shop und habe nun direkt Ihre Muster-ABG für Auktionen mit Widerrufsbelehrung eingepflegt.

Allerdings stellen sich mir noch zwei Fragen: Darf ich bei der Gewährleistung noch mit aufnehmen, dass es (da ich ja gebrauchte Waren verkaufe) nur 1 Jahr Gewährleistung gibt? Und sollte ich evtl. noch ergänzen, dass ich jede Garantie ausschließe?

Des weiteren frage ich mich, wie es sich mit der Versandkosten im Falle eines Widerrufs verhält. Da der Warenwert meiner Waren i. d. R. 40,00 EUR übersteigen wird, ist klar, dass ich die Kosten für die Rücksendung zu tragen habe. Doch bin ich auch verpflichtet, neben dem Kaufpreis die Kosten des Hinversandes zum Kunden zurück zu erstatten? Bei Kinderwagenversand sind die Speditionskosten ja nicht ganz unerheblich...
Könnte ich evtl. in meinen AGB ergänzen, dass der Kunde im Falle der Rücksendung die Kosten des Hinversandes nicht erstattet bekommt?

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen - ich möchte nicht unbedingt Bekanntschaft mit einem dieser Abmahnungsanwälte machen...

#2 Marco Rössel

    Rechtsanwalt, LÜBECK

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Geschrieben am: 29 April 2011 - 08:12

Guten Tag,

eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr bei gebrauchten Waren ist zulässig. Dabei müssen Sie beachten, dass es sich um einen teilweisen Haftungsausschluss handelt, für den die weiteren Anforderungen des § 309 Nr. 7 BGB gelten. Gerne "versorgen" wir Sie im Rahmen einer Erstberatung mit der entsprechenden Klausel (http://www.luebeckon...co-roessel.html).

Ein Hinweis zum Ausschluss einer Garantie ist nicht erforderlich, da Sie eine solche ja nicht anbieten. Ein Ausschluss der Hinsendekosten ist aber nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel