Der Handel mit Markenparfümimitaten ist keine unlautere vergleichende Werbung, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden.
siehe dazu den News-Beitrag
BGH: Handel mit Markenparfümimitaten erlaubt
Started by Jens Liesegang, 09. Mai 2011 01:21
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