- - - - -

Mietsicherheit wird zurückgehalten


  • Bitte melden Sie sich an, um einen Beitrag zu erstellen.
1 Antworten zu diesem Thema

#1 Rudili

    Neues Mitglied

  • Mitglieder
  • Pip
  • 8 Beiträge:

Geschrieben am: 03 Juni 2011 - 01:23

Hallo,
mein ehemaliger Vermieter hat mit mir bei der Sparkasse ein Sparbuch angelegt auf das solange eingezahlt wurde bis ich die Mietsicherheit voll hatte.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses bin ich ohne schulden aus dem Vertrag.
der Vermieter weigert sich aber mit mir zur Bank zu gehen und das angesparte freizugeben.
Umgekehrt versucht er auch nicht es abzuheben, da dieses nicht ohne meine Einwilligung geschehen kann.
Das Ganze liegt nun schon mehr als 3 Jahre zurück....
ich kann auch seine Adresse nicht ermitteln....


Wie kann ich erwirken das ich das gesparte Geld von der Sparkasse erhalte?

vielen dank für auskunft

Geändert von Rudili am: 03 Juni 2011 - 01:26


#2 Wittmaack

    Rechtsanwalt, LÜBECK

  • Administratoren
  • PipPipPip
  • 47 Beiträge:
  • Gender:Male

Geschrieben am: 06 Juni 2011 - 07:57

Sehr geehrter Rudii,

die Mietkaution dient der Sicherheit aller Forderungen aus dem Mietvertrag, mithin auch derjenigen Forderungen die nach Beendigung des Mietvertrages entstehen. Regelmässig ist daher spätestens 6 Monate nach Beendigung des Vertrages die Kaution abzurechnen und vom Vermieter zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, ist Klage zu erheben.

In Ihrem Fall ist es wegen des unbekannten Aufenthaltes des Vermieters ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der die Erklärung zur Freigabe der Kaution für Sie einklagt und gegebenenfalls eine Urteil durch öffentliche Zustellung bewirken kann.

Mit freundlichen Grüßen

S. Wittmaack