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Marketingmaßnahme identisch zum Wettbewerber


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1 Antworten zu diesem Thema

#1 349114

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Geschrieben am: 16 Juni 2011 - 09:04

Hallo,

ich möchte gerne wissen, inwiefern es rechtlich problematisch ist, wenn der eigene Shop mit einem Treue-Bonus für die zweite Bestellung von 20% Rabatt auf der Startseite beworben wird und dies ebenfalls beim einem direkten Wettbewerber zu finden ist.
Beide Shops sind in einer Branche tätig, die bereits stark umworben wird. Jedoch ist das Wettbewerbsumfeld noch so übersichtlich, dass man seine Wettbewerber kennt und daher auch stets im Blick hat.

Wie ist die Rechtslage, wenn der Shop in einigen wenigen Aspekten dem Shop des Wettbewerbs ähnelt, was jedoch typisch für die Branche ist?

Ist hier mit einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom Wettbewerber zu rechnen?

Vielen Dank.

#2 Wittmaack

    Rechtsanwalt, LÜBECK

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Geschrieben am: 17 Juni 2011 - 03:12

Hallo 349114,

grundsätzlich gilt, dass unlautere geschäftliche Handlungen dann unzulässig sind, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Beipiele unlauterer geschäftlicher Handlungen sind in den §§ 4 ff UWG aufgeführt. Darunter fällt beispielsweise auch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern.
Die gegebenen Sachverhaltsangaben sind aber zu vage um eine Bewertung abgeben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

S.Wittmaack