Das BPatG ist der Auffassung, dass die Bezeichnungen ?Obazda? und ?Bayerischer Obazda? einem europaweiten Schutz als geografische Angaben grundsätzlich zugänglich sind.
siehe dazu News-Beitrag
Geschrieben am: 27 September 2011 - 01:36
Das BPatG ist der Auffassung, dass die Bezeichnungen ?Obazda? und ?Bayerischer Obazda? einem europaweiten Schutz als geografische Angaben grundsätzlich zugänglich sind.