Es ist von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke auch dann auszuschließen, wenn es nur in einem einzigen Mitgliedstaat gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt
siehe dazu News-Beitrag
Geschrieben am: 27 September 2011 - 01:20
Es ist von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke auch dann auszuschließen, wenn es nur in einem einzigen Mitgliedstaat gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt