Am 01.12.2011 ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen zur Nutzung von CE- und GS-Kennzeichen sowie eigenständige Mitteilungs- und Informationspflichten.
siehe dazu den News-Beitrag
Neues Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) in Kraft getreten
Started by Jens Liesegang, 23. Dez 2011 09:33
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