Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vorführwagen als Neuwagen angesehen werden kann, wenn der PKW mit einer Laufleistung von unter 1.000 km angeboten wird. Es besteht dann für den Verkäufer die Verpflichtung, Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß zu machen.
siehe dazu den News-Beitrag
BGH: Vorführwagen mit weniger als 1.000 km ist "Neuwagen"
Started by Jens Liesegang, 23. Dez 2011 02:57
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