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BGH gegen Abzocke mit Branchenbüchern ("Branchenbuch Berg")


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#1 Jens Liesegang

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Geschrieben am: 03 Januar 2012 - 05:19

Ein Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Daten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, ist unlauter.



siehe dazu den News-Beitrag