Ein Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Daten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, ist unlauter.
siehe dazu den News-Beitrag
BGH gegen Abzocke mit Branchenbüchern ("Branchenbuch Berg")
Started by Jens Liesegang, 03. Jan 2012 05:19
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