Guten Abend,
ich habe mich einmal durch alle Berichte hier gelesen und irgendwie bin ich ganz durcheinander.
Ich eröffne ein Kleinunternehmen, bei dem ich Lebensmittel verkaufe. Als diese Kl.unternehmerin darf ich keine Mwst./Umsatzsteuer ausweisen.
nun habe ich folgendes in einem der Artikel gelesen:
Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV hat derjenige, der dem Letztverbraucher gewerbsmäßig Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Preis die MwSt enthält, wie Sie zutreffend der Preisangabenverordnung entnommen haben. Das kann durch direkte Angabe neben dem Preis oder einen Sternchenhinweis geschehen. Die Angabe (Endpreis der Ware) lediglich in den AGB halte ich für problematisch.
Mit Sternchen neben dem Preis bzw. in der Beschreibung. Dann habe ich in einem anderen Beitrag auch gesehen:
meines Erachtens wäre es falsch, die Preise "inkl. 19% USt." auszuweisen, denn bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung enthalten die Preise gerade keine Umsatzsteuer, sonder es handelt sich um Endpreise. Die zweite von Ihnen angeführte Formulierung halte ich für zutreffend, z.B. "Endpreis (ohne USt. gem. § 19 UStG)"
Was davon stimmt denn nun? Ich würde mich über eine Antwort freuen, denn bevor ich etwas falsches einstelle, frage ich lieber noch mal.
Vielen Dank im Voraus
Simone S.
Angabe der Mwst. als Kleinunternehmerin
Started by Simone, 09. Jan 2012 09:18
3 replies to this topic
#1
Geschrieben am: 09 Januar 2012 - 09:18
#2
Geschrieben am: 10 Januar 2012 - 08:57
Guten Tag,
wenn Sie Kleinunternehmer sind, können und dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, so dass auch der zitierte § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV nicht gilt. Für Sie gilt aber der letzte zitierte Absatz: die Angabe "Endpreis (ohne USt. gem. § 19 UStG)" wäre zur Klarstellung aus meiner Sicht richtig und sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel
wenn Sie Kleinunternehmer sind, können und dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, so dass auch der zitierte § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV nicht gilt. Für Sie gilt aber der letzte zitierte Absatz: die Angabe "Endpreis (ohne USt. gem. § 19 UStG)" wäre zur Klarstellung aus meiner Sicht richtig und sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel
#3
Geschrieben am: 11 Januar 2012 - 10:26
Hallo
Vielen dank für die Antwort. Das werde ich so auf die Rechnung schreiben. Kann ich das auch in den AGB so formulieren?
Vielen dank.
Simone S.
Vielen dank für die Antwort. Das werde ich so auf die Rechnung schreiben. Kann ich das auch in den AGB so formulieren?
Vielen dank.
Simone S.
#4
Geschrieben am: 12 Januar 2012 - 11:58
Da spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. Aber fragen Sie auch noch einmal Ihren Steuerberater.
Mit freiundlichen Grüßen,
Marco Rössel
Mit freiundlichen Grüßen,
Marco Rössel







