Wer wegen Krankheit nicht arbeiten konnte, hat dennoch Anspruch auf vier Wochen Jahresurlaub. Das entschied der Europäische Gerichtshof.mehr dazu lesen
Geschrieben am: 24 Januar 2012 - 12:21
Wer wegen Krankheit nicht arbeiten konnte, hat dennoch Anspruch auf vier Wochen Jahresurlaub. Das entschied der Europäische Gerichtshof.