Mieter müssen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nur noch den Betrag bezahlen, für den sie tatsächlich heizen. Pauschale Abrechnungen gelten als unzulässig. Für das Portemonnaie bedeutet dies in den meisten Fällen keine Verbilligung, aber mehr Gerechtigkeit. Positiv könnte sich die Entscheidung außerdem aus ökologischer Sicht auswirken.
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