Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot. Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, wer Adressat der Belehrung ist (Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az. I ZR 123/10).
siehe dazu den News-Beitrag
Eine nur an Verbraucher gerichtete Widerrufsbelehrung ist zulässig
Started by Jens Liesegang, 08. Mai 2012 09:14
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