Hallo,
gleich möchte ich mich für die Möglichkeit, hier Fragen stellen zu dürfen, bedanken.
Wir (drei Personen) möchten in Deutschland eine mini GmbH gründen. Wir wollen (und wir brauchen für unser Geschäft wirklich so) zwei Personen (von den Gesellschaftlern) als Geschäftsführer ernennen. Wir sind alle Ausländer. Können wir das machen oder gibt es Gesetze, die uns das verbieten oder unsere Möglichkeiten beschränken können?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
mini GmbH (auch für Ausländer möglich)?
Started by Anastasia, 01. Jun 2012 03:07
1 Antworten zu diesem Thema
#1
Geschrieben am: 01 Juni 2012 - 03:07
#2
Geschrieben am: 18 Juni 2012 - 08:53
Grundsätzlich gibt es an die Staatsbürgerschaft bei der Gründung von Gesellschaften oder der Ausübung der Geschäftsführung keine Anforderungen. Davon zu trennen ist aber die Frage nach Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis.








