Guten Tag,
ich habe folgendes Problem, vor 4 Jahren habe ich eine GBR im Einzelhandel mit 3 ( wie sind alle gleichberechtigt )weiten Personen gegründet.
Die Geschäfte laufen gut, so daß wir gut davon leben können, aber aufgrund unterschiedlicher Ansichten wie das Geschäft geführt werden soll ,kommt es häufig zu Auseinandersetzungen. Mittlerweile bin ich an dem Punkt angekommen, das ich aus der GBR austreten möchte. Soweit ich weiss haben wir einen Gesellschaftervertrag aufgesezt aber niemals unterschrieben. Da der Betrieb
über Betiebsvermögen, das heisst über einen hohen Warenbestand und Kapital verfügt, würde ich gerne wissen wie weit ich anrecht auf diesen Betriebsvermögen hätte wenn ich die GBR verlasse. Gibt es vieleicht geseztliche Regelungen an die sich meine Kollegen halten müssen ?
Über einein paar Tipps wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Christiane
Austritt aus GBR /Auszahlung des Betriebsvermögen
Started by Christiane Müller, 10. Okt 2008 08:36
1 Antworten zu diesem Thema
#1 Christiane Müller
Geschrieben am: 10 Oktober 2008 - 08:36
#2
Geschrieben am: 10 Oktober 2008 - 02:13
Wenn Sie die Gesellschaft kündigen haben SieAnspruch auf Ihr sog. Auseinandersetzungsguthaben. Dieses muss ermittelt werden. Üblicherweise wird dafür eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt. Darauf sollten Sie bestehen. In der Auseinandersetzungsbilanz wird der Warenbestand, Forderungen, Verbindlichkeiten etc. berücksichtigt und darauf basierend das Auseinandersetzungsguthaben errechnet.









