Hallo,
neuerdings muss die Sitzverlegung einer GmbH innerhalb der gleichen Stadt notariell beurkundet werden, ist das richtig? und mit welchen Fristen ist die Sitzverlegung zu beurkunden/anzuzeigen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Sitzverlegung einer GmbH
Started by karlcgn, 07. Apr 2009 04:12
3 replies to this topic
#1
Geschrieben am: 07 April 2009 - 04:12
#2
Geschrieben am: 07 April 2009 - 04:22
Guten Tag,
was Sie schreiben ist fast richtig: Seit dem 01.11.2008 sind im Handelsregister die Geschäftsanschriften der eingetragenen Gesellschaften vermerkt. Bei jeder Neu-Gründung oder Sitzverlegung ist die Geschäftsanschrift deshalb anzumelden, auch wenn sich die Anschrift innerhalb derselben Stadt verändert. Die Anmeldung zum Handelsregister bedarf wie sonst auch der notariellen Unterschriftsbeglaubigung. Die Anmeldung wird dann vom Notar an das Handelsregister übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel
Rechtsanwalt
was Sie schreiben ist fast richtig: Seit dem 01.11.2008 sind im Handelsregister die Geschäftsanschriften der eingetragenen Gesellschaften vermerkt. Bei jeder Neu-Gründung oder Sitzverlegung ist die Geschäftsanschrift deshalb anzumelden, auch wenn sich die Anschrift innerhalb derselben Stadt verändert. Die Anmeldung zum Handelsregister bedarf wie sonst auch der notariellen Unterschriftsbeglaubigung. Die Anmeldung wird dann vom Notar an das Handelsregister übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel
Rechtsanwalt
#3
Geschrieben am: 19 April 2009 - 03:15
Sehr geehrter Herr Rössel,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Muss der Geselllschaftsbeschluss zur Sitzverlegung ebenfalls beim Notar vorgenommen werden oder reicht es aus dem Notar den Beschluss vorzulegen und lediglich der GF der GmbH lässt den Beschluss beim Notar beglaubigen.? Da einer der Gesellschafter sich im momentan im Ausland befindet wäre es für uns sehr umständlich wenn alle Gesellschafter zum Notar müssten.
Vielen Dank
vielen Dank für Ihren Hinweis. Muss der Geselllschaftsbeschluss zur Sitzverlegung ebenfalls beim Notar vorgenommen werden oder reicht es aus dem Notar den Beschluss vorzulegen und lediglich der GF der GmbH lässt den Beschluss beim Notar beglaubigen.? Da einer der Gesellschafter sich im momentan im Ausland befindet wäre es für uns sehr umständlich wenn alle Gesellschafter zum Notar müssten.
Vielen Dank
#4
Geschrieben am: 20 April 2009 - 05:03
Guten Abend,
ein Wechsel der Geschäftsanschrift innerhalb derselben Stadt erfordert nach meinem Verständnis keine Satzungsänderung und auch keinen Gesellschafterbeschluss, der beurkundet werden müsste. Allein die Anmeldung des Geschäftsführers zum Handelsregister bedarf der notariellen Beglaubigung.
Marco Rössel
ein Wechsel der Geschäftsanschrift innerhalb derselben Stadt erfordert nach meinem Verständnis keine Satzungsänderung und auch keinen Gesellschafterbeschluss, der beurkundet werden müsste. Allein die Anmeldung des Geschäftsführers zum Handelsregister bedarf der notariellen Beglaubigung.
Marco Rössel







