Die Frage an sich betrifft ein recht komplexes Thema, deshalb versuche ich den Kern der Unklarheiten so weit wie möglich zusammen zu fassen.
Bei einer vorliegenden Schwerbehinderung (GdB 100 + Merkzeichen "G" "aG" und "B") gibt es auf der Lohnsteuerkarte von vornherein einen höheren Freibetrag für die Lohnsteuern. Das ist die eine Sache und soweit klar.
Was ist aber nun mit Sonderausgaben jeglicher Art, welche aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich werden. Dies geht von medikamenten, die die Kasse außerhalb der Zuzahlung nicht übernimmt über beispielsweise orthopädische Schuhe, Taxi-Arztfahrten, Umbau eines Autos zur Eignung bei körperlichen Defiziten, die Wertmarke für die kostenlose NUtzung des ÖPNV,....) Meiner Meinung nach sollten diese bei Nachweis als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wo finde ich hier konkret die Rahmenbedingungen wie Pauschalbeträge und was konkret absetzbar ist?
Schwerbehindert - Sonderausgaben in der Steuererklärung
Started by djmugge, 27. Jun 2009 12:53
1 Antworten zu diesem Thema
#1
Geschrieben am: 27 Juni 2009 - 12:53
#2
Geschrieben am: 29 Juni 2009 - 09:58
Unter bestimmten Voraussetzungen können über den Schwerbehinderten Pauschbetrag hinaus entstandene Aufwendungen als "außergewöhnlicher Belastungen" im Rahmen der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
In der Anlage finden Sie eine ausführliche Beschreibung der ansetzbaren Aufwendungen, die Ihnen sicherlich weiterhelfen kann.
In der Anlage finden Sie eine ausführliche Beschreibung der ansetzbaren Aufwendungen, die Ihnen sicherlich weiterhelfen kann.
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