Demnächst scheide ich als Vorstand wegen Eigentümerwechsel aus der Gesellschaft aus. Die Abfindung soll in Monatsraten über 4 Jahre bezahlt werden.
Wer zahlt die fälligen Lohnsteuer:
a) Der Arbeitgeber über meine Stuernkarte?
b) ich in der Steuererklärung?
c) ?
Blanco
Lohnsteuer für Abfindung
Started by blanco, 06. Jul 2009 04:28
1 Antworten zu diesem Thema
#1
Geschrieben am: 06 Juli 2009 - 04:28
#2
Geschrieben am: 06 Juli 2009 - 06:21
In der Regel wird eine Abfindung über den Arbeitgeber abgerechnet. Das heißt, der Arbeitgeber errechnet die auf die Abfindung entfallende Steuer und meldet und entrichtet diese an das Finanzamt. Der Empfänger der Abfindung hat im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung dann die Möglichkeit der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG (Fünftelregelung), wenn die Voraussetzung dafür vorliegen.
Es kommt natürlich darauf an, was vertraglich zwischen Vorstand und Arbeitgeber vereinbart wird. Entsteht der Abfindungsanspruch insgesamt zum Zeitpunkt des Ausscheidens? Und wird lediglich die Auszahlung über vier Jahre gestreckt? In diesem Fall müsste die Steuer vom Arbeitgeber in dem Monat angemeldet und abgerechnet werden, in dem der Abfindungsanspruch insgesamt entsteht. Die monatlichen Zahlungen danach würden dann nicht mehr besteuert werden.
Ohne Einsicht in die vertraglichen Regelung ist eine eindeutige Antwort hier nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Es kommt natürlich darauf an, was vertraglich zwischen Vorstand und Arbeitgeber vereinbart wird. Entsteht der Abfindungsanspruch insgesamt zum Zeitpunkt des Ausscheidens? Und wird lediglich die Auszahlung über vier Jahre gestreckt? In diesem Fall müsste die Steuer vom Arbeitgeber in dem Monat angemeldet und abgerechnet werden, in dem der Abfindungsanspruch insgesamt entsteht. Die monatlichen Zahlungen danach würden dann nicht mehr besteuert werden.
Ohne Einsicht in die vertraglichen Regelung ist eine eindeutige Antwort hier nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen







