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Wie bringt man selbstgenutztes Eigentum an Wohnungen ein, wenn man diese nun vermietet.


2 replies to this topic

#1 Henning

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Geschrieben am: 21 Juli 2009 - 12:04

Als Privatmann darf man ja glaube ich nur bestimmte Herstellungskosten über 10 e ? abschreiben. Bei Vermietung aber alle.

#2 Bruno

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Geschrieben am: 21 Juli 2009 - 03:57

Der § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist schon seit langer Zeit nicht mehr anwendbar und galt auch nur für selbstgenutztes Wohneigetum. Bei vermieteten Objetkten können sind die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten für Wohneigentum, soweit sie auf das Gebäude anfallen, linear über 40 bzw. 50 Jahre nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG abgeschrieben werden.

#3 Henning

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Geschrieben am: 22 Juli 2009 - 09:13

Ist auch schon ein Weilchen her. 1990 bis 1999 habe die Wohnung mit Familie selbst bewohnt und seitdem ist sie verschiedentlich vermietet worden. Meine Frage war ja, wie bringt man diese Wohnung dann ein. Mit welchem Wert zum abschreiben?