- - - - -

Anwesenheitsprämie


1 Antworten zu diesem Thema

#1 Friedward

    Neues Mitglied

  • Mitglieder
  • Pip
  • 3 Beiträge:

Geschrieben am: 19 November 2009 - 02:40

Hallo!

Folgende Vereinbarung ist im Arbeitsvertrag geregelt:

"Der Arbeitnehmer erhält als Arbeitsvergütung pro Stunde 10 EUR brutto zzgl. einer Anwesenheitsprämie von 0,50 EUR / Stunde."

Was ist, wenn der Arbeitnehmer auf Grund einer Kündigung freigestellt wurde und demgemäß nicht am Arbeitsplatz erscheint/erscheinen muss - ist die Anwesenheitsprämie dann trotzdem zu zahlen? Dem Wortlaut nach ist er natürlich nicht anwesend (würde der AG sagen), andererseits ist er aber auf Grund einer Vereinbarung nicht anwesend, wäre also bereit gewesen zu arbeiten (würde der AN sagen) ...

Hatte jemand schon einmal dieses Problem?

Vorab vielen Dank!

#2 Marco Rössel

    Rechtsanwalt, LÜBECK

  • Administratoren
  • PipPipPip
  • 233 Beiträge:
  • Gender:Male

Geschrieben am: 19 November 2009 - 03:02

Guten Tag,l

ich habe das Problem noch nicht auf dem Tisch gehabt. Für mich wäre aber entscheidend, dass die Freistellung ja audf Wunsch des Arbeitgebers unter Fortzahlung der bisherigen Vergütung erfolgt (welche die Anwesenheitsprämie beinhaltet). Aber auch der andere Ansatz lässt sich hören.

Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel