Hallo, meine Frau arbeitet als Halbtagskraft(Teilzeit) und zwar jeden Tag, 4x in der Woche 4 Std. und Donnerstag aber dafür 8 Stunden.
Wie ist das jetzt rechtlich geregelt, wenn eine Woche einen Feiertag beinhaltet? Ihr Arbeitgeber lässt Sie in so einer Woche dann, wenn Mittwochs Feiertag wäre Mo.-Die. 4 Stunden arbeiten, Do. 8Std arbeiten und Fr. dann nochmals 4Std. arbeiten, dann hätte Sie doch eigentlich eine 5 Tageswoche wo andere nur eine 4 Tageswoche haben. Ist das rechtlich so richtig? Wäre für eine Antwort dankbar.
Gruss
Halbtagskraft: Wieviel Arbeitstage Bei Feiertag?
Started by masterboy01, 05. Dez 2009 08:32
3 replies to this topic
#1
Geschrieben am: 05 Dezember 2009 - 08:32
#2
Geschrieben am: 05 Dezember 2009 - 08:59
Hallole,
leider ist das so dass Deine Frau die festgelgten Stunden bringen muss, egal an welchen Tagen.
Deine Frau könnte auch eine 4 Tage Woche machen mit >>täglicher gleicher Stundenanzahl<< dann gäbe es das nacharbeiten nicht
Ich kenne das Problem bei 2 weiteren Frauen die in einem Großunternehmen auf Teilzeit arbeiten, die eine 2 Tage und die andere 3 Tage pro Woche und beide müssen auch die Stunden bringen und wenn mal ein Tag bei dem Sie regelmäßig kommen ein Feiertag ist, dann müssen Sie die Fehlstunden an einem anderen Tag nach holen.
Viele Grüße
leider ist das so dass Deine Frau die festgelgten Stunden bringen muss, egal an welchen Tagen.
Deine Frau könnte auch eine 4 Tage Woche machen mit >>täglicher gleicher Stundenanzahl<< dann gäbe es das nacharbeiten nicht
Ich kenne das Problem bei 2 weiteren Frauen die in einem Großunternehmen auf Teilzeit arbeiten, die eine 2 Tage und die andere 3 Tage pro Woche und beide müssen auch die Stunden bringen und wenn mal ein Tag bei dem Sie regelmäßig kommen ein Feiertag ist, dann müssen Sie die Fehlstunden an einem anderen Tag nach holen.
Viele Grüße
#3
Geschrieben am: 05 Dezember 2009 - 09:28
Also sie arbeitet immer dieselbe Anzahl an Stunden in der Woche, das heisst 3 tage 4 Stunden und 1 Tag 8Stunden und bei Wochen mit Feiertagen muss sie auch die gleiche Anzahl an Stunden arbeiten. Das ist doch so nicht richtig,oder?
Ich selber arbeite jeden Tag 8Stunden als Handwerker, 40Stunden in der Woche und bei einem Feiertag in der Woche arbeite ich ja dann nicht auch 40Stunden!
Danke,Grüssle.
Gibt es irgendwo einen Gesetzestext, wo man nachlesen könnte?
Sie hat eine 20 Stundenwoche!!!
Ich selber arbeite jeden Tag 8Stunden als Handwerker, 40Stunden in der Woche und bei einem Feiertag in der Woche arbeite ich ja dann nicht auch 40Stunden!
Danke,Grüssle.
Gibt es irgendwo einen Gesetzestext, wo man nachlesen könnte?
Sie hat eine 20 Stundenwoche!!!
Geändert von masterboy01 am: 05 Dezember 2009 - 09:31
#4
Geschrieben am: 15 November 2010 - 08:54
Ich meine (behaupte aber nicht): Wenn die Woche um 20% verkürzt ist, reduziert sich die zu erbringende Arbeitszeit um 20%.
Im Vertrag ist doch sicher eine "regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" genannt? Das ist aber eine unregelmäßige Woche...
Im Vertrag ist doch sicher eine "regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" genannt? Das ist aber eine unregelmäßige Woche...







