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Angabe Kleinunternehmerregelung In Verträgen


2 replies to this topic

#1 SiteDesigner

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Geschrieben am: 16 Januar 2010 - 05:39

Guten Tag,

was muss bei einem Kleinunternehmer im Vertrag unter Vergütung angegeben werden bzw. wie müsste es richtig heißen?

Hier mal ein Beispielsatz, wenn Mehrwertsteuer berrechnet wird:
Der Kunde verpflichtet sich, an den Auftragnehmer eine Pauschalvergütung von 160,00 EUR brutto (134,45 EUR netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer i.H.v. 25,55 EUR) zu zahlen.

Hoffe es ist verständlich ausgedrückt... ;)

Danke SiteDesigner

Geändert von SiteDesigner am: 16 Januar 2010 - 05:49


#2 Falcenberg

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Geschrieben am: 20 Januar 2010 - 04:21

Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung anwendet könnten Sie folgende Formulierung wählen:

Der Kunde verpflichtet sich an den Auftragnehmer eine Pauschalvergütung von 134,45 EUR zu zahlen. Der Rechnungsbetrag beinhaltet keine Umsatzsteuer, soweit und solange der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung anwendet. Ansonsten verpflichtet sich der Auftraggeber die Pauschalvergütung von 134,45 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%) zu entrichten.

#3 SiteDesigner

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Geschrieben am: 20 Januar 2010 - 08:43

Ja dies ist der Fall, ich (= Auftragnehmer) wende die Kleinunternehmerregelung an.

Da ich Wartungsverträge mit meinen Kunden machen möchte benötige ich einen Passus dafür. In Rechnungen muss (?) ja immer der Hinweis auf Steuerbefreiung stehen "Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG."
Sollte dieser Hinweis nicht auch noch erwähnt werden?

Schon mal vielen Dank für die Antwort

SiteDesigner