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Rückerstattung Von Nicht Anerkannten Reklamtion


2 replies to this topic

#1 SWTuning

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Geschrieben am: 20 März 2010 - 03:54

guten tag,

ich hab eine frage:

ein kunde hat uns ware reklamiert sie würde nicht richtig funktionieren.
kunde hat dies uns zugesandt und wir haben diese überprüft und keine fehler festgestellt.
haben dem kunden trotzdem ein neuen satz leds zugesandt.
kunde meldet sich wieder und beschwert sich das diese wieder nicht funktionieren würde. wir haben dem kunden gesagt das es wohl am fahrzeug liegt das diese led nicht geht und ihm gesagt er soll dies zurückschicken und er bekommt sein geld zurück.
ware kommt nun an ist beschädigt vermutlich durch nicht sachgemäßeverpakten brief.

dürfen wir vom waren wert ein einbehalt machen?? also nicht den vollen betrag zurückerstatten? den der fehler liegt defenetiv nicht ander ware somit doch ein nicht berechtigte reklamtion welche wir doch auch kein versand erstatten müssen!

oder wie verhält sich das?

danke

#2 Wittmaack

    Rechtsanwalt, LÜBECK

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Geschrieben am: 31 März 2010 - 11:59

View PostSWTuning, on 20 März 2010 - 03:54 , said:

guten tag,

ich hab eine frage:

ein kunde hat uns ware reklamiert sie würde nicht richtig funktionieren.
kunde hat dies uns zugesandt und wir haben diese überprüft und keine fehler festgestellt.
haben dem kunden trotzdem ein neuen satz leds zugesandt.
kunde meldet sich wieder und beschwert sich das diese wieder nicht funktionieren würde. wir haben dem kunden gesagt das es wohl am fahrzeug liegt das diese led nicht geht und ihm gesagt er soll dies zurückschicken und er bekommt sein geld zurück.
ware kommt nun an ist beschädigt vermutlich durch nicht sachgemäßeverpakten brief.

dürfen wir vom waren wert ein einbehalt machen?? also nicht den vollen betrag zurückerstatten? den der fehler liegt defenetiv nicht ander ware somit doch ein nicht berechtigte reklamtion welche wir doch auch kein versand erstatten müssen!

oder wie verhält sich das?

danke


#3 Wittmaack

    Rechtsanwalt, LÜBECK

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Geschrieben am: 31 März 2010 - 12:08

Hallo SW Tuning,

zunächst sollte der Schaden der Transportfirma bzw. der Transportversicherung mitgeteilt werden. Auch kommt es darauf an, ob die Beschädigung der Ware vor der Aufgabe zur Rücksendung durch den Verkäufer oder während dem Versand aufgetreten ist.

Handelt es sich um eine Beschädigung die beim Versand aufgetreten ist, ist zu prüfen, ob es sich um einen gewerblichen Kunden oder Verbraucher handelt und wer die Gefahr der Rücksendung trägt.

Ist Schadensursache nachweisbar eine unsachgemäße Verpackung durch den Käufer, bestünden Schadensersatzansprüche aus Kaufvertrag, die verrechnet werden könnten. Dazu sollte die Verpackung aber noch vorhanden sein, da Beweislast für den Schadensersatzanspruch beim Verkäufer liegt.