Guten Tag,
wir sind kurz davor einen Mietvertag zu unterschreiben. Es besteht Einigkeit über die Brutomietkosten (890 Euro) sowie die Mietkaution (2700 Euro). Provision muss keine bezahlt werden. Die Kosten für die Vetragserstellung (Vergebührung) beträgt 324 Euro. Da ich zur Zeit noch auf Arbeitssuche bin und nur meine Frau ein regelmäßiges einkommen hat will der Vermieter eine Mietbürgschaft. einen Bürgen haben wir ebenfalls. Nun kam mit dem Vordruck der Bürgschaft die Mitteilung, dass im Falle einer Bürgschaft die doppelte Vertragsgebühr, also zwei mal 324 Euro (jeweils von Mieter und Bürgen) zu entrichten sei. Es handelt sich nicht um eine Bankbürgschaft bei der ja anscheinend Gebühren anfallen.
Ist das normal bzw. üblich?
Ich bedanke mich vielmals im Vorfeld für eventuelle Antworten. Zur Vollständigkeit sei gesagt, dass wir in Wien (Österreich) wohnen, vielleicht spielt das ja eine Rolle.
Beste Grüße
MB
Doppelte Vertragsgebühr Wegen Bürgschaft?
Started by Pfaelzer, 20. Jul 2010 09:02
2 replies to this topic
#1
Geschrieben am: 20 Juli 2010 - 09:02
#2
Geschrieben am: 20 Juli 2010 - 09:20
Hallo MB
leider kann die Anfrage hier nicht beantwortet werden, da sie sich nicht nach deutschem Recht richtet.
Es sollte gegebenenfalls ein Rechtsvertreter in Österreich befragt werden.
leider kann die Anfrage hier nicht beantwortet werden, da sie sich nicht nach deutschem Recht richtet.
Es sollte gegebenenfalls ein Rechtsvertreter in Österreich befragt werden.
#3
Geschrieben am: 20 Juli 2010 - 09:35
Danke für die schnelle Antwort. Wie wäre denn ein solcher Fall in Deutschland zu bewerten?







