Ich habe vor 1 Monat Ware bei einem Online Großhändler erworben, eine Bestellbestätigung
so wie die Kontodaten und den Gesamtbetrag per e-Mail erhalten und auch per Vorkasse (Ueberweisung) bezahlt.
Dies war der zweite Einkauf, beim ersten (vor ca. 1 Jahr) gab es keine Probleme.
Die Ware ist bis dato nicht eingetroffen, ich versuche nun seit 1 Woche mit dem Händler
in Kontakt zu treten per Mail und telefonisch. Per Mail erfolge keine Reaktion, am Telefon
erreichte ich den Inhaber 1 x und er sicherte mir zu mich in 1 Stunde zurückzurufen.
Dieser Rückruf erfolgte nicht und unter beiden Telefonnummern erreiche ich auch
niemanden mehr. Der Online Shop hat keine AGB´s hinterlegt. Offensichtlich gibt es hier
auch die Möglichkeit die Ware abzuholen, das Lager ist aber viel zu weit entfernt um dort hinfahren zu können.
(Österreich - Mainz). Nun meine Frage - was hab ich für Möglichkeiten ? Nachfrist setzen ? Vertragsrücktritt ?
Schadenersatz ? Betrugsanzeige ? Wer kann mir Infos geben ?
PS: Bin Kleinunternehmer und verkaufe die Ware in einem Laden (kein Onlinehandel)
Lieferverzug, Rücktritt, Nachfrist
Started by milesaway, 13. Sep 2010 11:56
2 replies to this topic
#1
Geschrieben am: 13 September 2010 - 11:56
#2
Geschrieben am: 14 September 2010 - 07:29
Hallo Miles away,
Sie sollten - wenn nicht schon geschehen - zunächst den Verkäufer auffordern den Vertrag unter Frist von 2 Wochen durch Lieferung zu erfüllen. Danach befindet der Verkäufer sich in Verzug. Sie haben dann die Wahl: Klage auf Erfüllung (Lieferung der Ware) oder z.B. Rücktritt vom Kaufvertrag und/oder Schadensersatz.
Daneben ist eine Strafanzeige wegen Betruges tatsächlich überlegenswert. Das Verhalten spricht jedenfalls für einen entsprechendenVerdacht. Möglicherweise sind Sie ja auch nicht der einzige der "betrogen" wurde.
Sie sollten - wenn nicht schon geschehen - zunächst den Verkäufer auffordern den Vertrag unter Frist von 2 Wochen durch Lieferung zu erfüllen. Danach befindet der Verkäufer sich in Verzug. Sie haben dann die Wahl: Klage auf Erfüllung (Lieferung der Ware) oder z.B. Rücktritt vom Kaufvertrag und/oder Schadensersatz.
Daneben ist eine Strafanzeige wegen Betruges tatsächlich überlegenswert. Das Verhalten spricht jedenfalls für einen entsprechendenVerdacht. Möglicherweise sind Sie ja auch nicht der einzige der "betrogen" wurde.
#3
Geschrieben am: 14 September 2010 - 12:32
Hallo Wittmaack,
ich bedanke mich herzlich für die schnelle Antwort !
Sie haben mir damit schon sehr geholfen.
Ich werde die Aufforderung zur Lieferung innerhalb 14 Tagen heute per Mail absenden (genügt das per e-Mail) ?
Muss ich mich dazu auf einen Paragraphen oder einen Gesetzestext berufen ?
Sollen meine Kontodaten auch auf das Schreiben (falls die Ware nicht verfügbar ist wegen Rückzahlung) ?
Muss ich sofort hinzufügen, dass ich bei Nichterrfüllung vom Vertrag zurücktrete - Klage einreiche - bzw. Schadenersatz fordere oder genügt es wenn ich das dann in 14 Tagen mache ?
Wäre es vielleicht überlegenswert, das selbe in Briefform (mit Rückschein) zu senden ?
Fragen über Fragen - bitte um Verzeihung aber abgesehen davon, dass ich mich mit dem deutschen Recht
nicht auskenne ist mir sowas bisher noch nicht passiert.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
ich bedanke mich herzlich für die schnelle Antwort !
Sie haben mir damit schon sehr geholfen.
Ich werde die Aufforderung zur Lieferung innerhalb 14 Tagen heute per Mail absenden (genügt das per e-Mail) ?
Muss ich mich dazu auf einen Paragraphen oder einen Gesetzestext berufen ?
Sollen meine Kontodaten auch auf das Schreiben (falls die Ware nicht verfügbar ist wegen Rückzahlung) ?
Muss ich sofort hinzufügen, dass ich bei Nichterrfüllung vom Vertrag zurücktrete - Klage einreiche - bzw. Schadenersatz fordere oder genügt es wenn ich das dann in 14 Tagen mache ?
Wäre es vielleicht überlegenswert, das selbe in Briefform (mit Rückschein) zu senden ?
Fragen über Fragen - bitte um Verzeihung aber abgesehen davon, dass ich mich mit dem deutschen Recht
nicht auskenne ist mir sowas bisher noch nicht passiert.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.







