Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe einen Handel mit Kondomen und möchte ein Angebot als Serienbrief über Fax an Apotheken und Drogerien versenden.
Was muß ich beachten, damit ich rechtlich nicht anfechtbar bin oder darf ich auf diese Art und Weise Kontakt aufnehmen
Mit freundlichem Gruß
Serienfax
Started by Thomas, 15. Sep 2010 12:16
1 Antworten zu diesem Thema
#1
Geschrieben am: 15 September 2010 - 12:16
#2
Geschrieben am: 16 September 2010 - 04:05
Guten Tag,
die ungefragte Übersendung von Werbung per Fax ist gem. § 7 I, II Nr. 3 UWG ausdrücklich unzulässig. Die Adressaten können aus §§ 823, 1004 BGB die Unterlassung verlangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel
die ungefragte Übersendung von Werbung per Fax ist gem. § 7 I, II Nr. 3 UWG ausdrücklich unzulässig. Die Adressaten können aus §§ 823, 1004 BGB die Unterlassung verlangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel







