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Wissensdurst

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22 May 2008
Das amtliche "Muster zur Widerrufsbelehrung auf Ebay" enthält eine Wertersatzklausel. Das Muster dürfte so von der überwältigenden Mehrheit der Ebay-Verkäufer übernommen worden sein.
In den "Anmerkungen zum Muster" wird von der Verwendung der Wertersatzklausel abgeraten. Das einfache Entfernen der Wertersatzklausel erscheint mir jedoch riskant. Es könnte von Mitbewerbern abgemahnt werden mit Hinweis die Verbraucher seien nicht hinreichend über alle Widerrufsfolgen aufgeklärt worden. Wie soll also eine rechtssichere Widerrufsbelehrung aussehen?
21 May 2008
Die hier eingestellte "Nachträgliche schriftliche Widerrufsbelehrung" enthält keine Angaben zu den Widerrufsfolgen.
Müssten diese aber nicht enthalten sein, so wie in dem Muster für die Ebay-Angebotsseite? Wenn die korrekte Belehrung nur in Textform erfolgen kann, dann müsste doch auch die nachträgliche Version die Widerrufsfolgen enthalten. Sehe ich das falsch?

21 May 2008
Ich möchte als kleingewerblicher Händler auf Ebay handeln. Müssen meine Angebote einen Hinweis zur Datenschutzerklärung
enthalten? Mein derzeitiger Wissensstand: Das Weglassen ist nicht abmahnfähig, stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ist das so korrekt?
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