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kumara
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12 Oct 2008
Hallo,
es wird draussen merklich kühler und die Heizungen werden überall aktiviert. Überall? Nein, die Tanks sind leer, der Arbeitgeber kauft kein Öl, die gesamte Heizungsanlage ist in einem desolaten Zustand, die Arbeitsplatzumgebungstemperatur zur Zeit so zwischen 16-18°Cels. Beanstandungen zwecklos, gesundheitliche Beeinträchtigung hoch. Wird vom Arbeitnehmer gekündigt, verliert man seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Also, lieber gesundheitliche Beeinträchtigung in Kauf nehmen oder gar erfrieren oder was sollte hier der Arbeitnehmer tun bzw. was hat er für Rechte. Mit freundlichem Gruß kumara
18 Jun 2008
Guten Tag,
wir haben einen gewerbliches Mietvertrag mit 5-jähriger Vertragsdauer und weiterer Option nach Ablauf. Nach 2 Jahren wurde der Vertrag fristlos und außerordentlich gekündigt. Die Mieterin hatte zwischenzeitlich selbst gebaut und wollte auf illegalem Weg aus dem Vertrag ausscheiden. Alle vorgebrachten Sachverhalte konnten vor Gericht widerlegt werden, Vergleiche wurden von der Gegenseite abgelehnt das Amtsgericht hat uns Recht gegeben und die Mieterin verurteilt an uns die ausstehenden Mieten von ca.16.000 EUR zu zahlen. Die Beklagte ist in Berufung gegangen und hier haben wir vor dem Landgericht einen Vergleich geschlossen, den ich als schändlich bezeichne. Warum? Aufgrund eines Schreibens an den Vater der Mieterin, der nachgewiesenermassen mit mit Beleidigungen gegenüber dem Vermieter agierte hat dieser in einem Brief sich dieses verbeten, ironisch, satirisch und auch verbal derartige Anrufe. Dieser Brief wurde vom Amtsgericht nicht als Grund einer Vertragsauflösung angesehen. Der Vorsitzende Richter vor dem Landgericht hat der Mieterin dargelegt, dass sie eben Verträge mit so einer langen Laufzeit nicht abzuschließen habe und dann an den Vermieter gewandt mit erhobener Stimme: "Das Schreiben an den Vater würde er sehr wohl als Grund ansehen, hier anders zu entscheiden und dieses Schreiben sei unterste Schublade, so etwas habe er noch nie gesehen und imein Vater sei eine Person der untersten Schublade." Und sprach gleich weiter von Vergleich. Mein Vater ist heute noch geschockt, muss psychologische Hilfe in Anspruch nehmen und nimmt starke Medikamente ein. Auch sein eigener Rechtsanwalt hat ihn nicht unterstützt, keinen Befangenheitsantrag gestellt, sondern selbst noch Druck ausgeübt, dass man schnellstens einen Vergleich abschließen muss. Der Vergleich: 10.000,--EUR, keine Nebenkosten wie gefordert, kein Rückbau wie gefordert, gegenseitige Kostenaufrechnung. Ein schändlicher Vergleich, der nur zustande kam, weil mein Vater derartig geschockt war, dass er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mitbekam, was da eigentlich abläuft. Hier gibt es schon komische Zusammenhänge, zumindest hat unser RA so auf die Schnelle für 2 Stunden arbeitet über EUR 3.000,-- kassiert, und das wird wohl bei ihm der Hauptgrund gewesen sein einen Vergleich anzustreben, weil er nach unseren neuen Informationen zusätzliche Vergleichspauschalen in Rechnung stellen kann. Hinzu kommt, dass er trotz der Frage meines Vaters nache den Prozeßkosten keine Antwort vom RA bekommen hat. Und unserem RA wurde vor der Verhandlung in einem Schreiben mitgeteilt, dass wir grundsätzlich keinen Vergleich mehr machen wollen und wenn dann nur, wenn die Beklagtenseite alle Prozeßkosten übernimmt. Und was nun? Durch den RA den Vergleich widerrufen? Schließlich hatte mein Vater (73 Jahre alt) ab dem beleidigendem Statement des Richters einen Blackout. Den Richter anzeigen wegen Herabsetzung der Würde einer Person, also unwürdigendes Verhalten. Mein Vater ist doch kein Verbrecher, wurde aber im Gericht so behandelt? Gegen den eigenen RA vorgehen? Da soll einer aus der Rechtsprechung klug werden. Und was meint das Forum. Danke für jede ehrliche Antwort. |
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