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Mandy
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24 Sep 2008
Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Kündigungsfristen. Da ich mir da in meinem Fall nicht mehr so sicher bin, welche Kündigungsfrist nun gilt. Ich arbeite seit 2003 in dieser Firma. Damals habe ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Ach ja, da war ich auf 40 Stunden angestellt. Dann bin ich Ende 2004 in Elternzeit gegangen und habe ab März 2005 bis August 2007 dort eine Geringfügige Beschäftigung ausgeübt. Dafür habe ich keinen Arbeitsvertrag bekommen. Nun arbeite ich seit September 2007 auf 30 Stunden und auch darüber gibt es nichts schriftliches. Das Gehalt wurde da seit September auch erhöht. Ach ja, der Firmenname war 2003 noch anders, als wie er jetzt lautet. Vorher waren es 3 Firmeninhaber und jetzt sind es nur noch 2 Firmeninhaber. Ist mein damaliger Arbeitsvertrag da überhaupt noch gültig? Nun wollte ich fragen, welche Kündigungsfrist in meinem Fall nun gilt??? Sind es die 3 Monate zum Quartalsende oder gilt die gesetzliche von 4 Wochen, da ich ja keinen aktuellen Arbeitsvertrag habe??? Und noch was anderes: Wenn z.B. die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gelten würde und ich würde meinerseits mich nicht an die Kündigungsfrist halten, war könnte mir schlimmstenfalls passieren. Kann mich mein Arbeitgeber verklagen??? Wenn ja, wie würde sich der Schadenersatz berechnen? Oje, so viele Fragen... Vielen Dank schonmal für eine Antwort. Mandy |
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