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Arbeitsrecht
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2 Oct 2008
Hallo,
ich habe zum 14.04.2008 eínen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen. Der Arbeitgeber hat von seinem Kündigungsrecht innerhalb der Probezeit Gebrauch gemacht und eine Kündigung per 30.09.2008 mit einer Kündigungsfrist bis 14.10.2008 ausgesprochen. Jedoch liegt genau hier das Problem. Zwar sind die zwei Wochen Kündigungsfrist erfüllt, aber da der 14.04.2008 ein Montag ist und der 14.10.2008 ein Dienstag würde die rechtswirksame Kündigung genau einen Tag in den Zeitraum nach der Probezeit fallen. Meine Frage deshalb: Darf eine Kündigung binnen zwei Wochen vor Beendung der Probezeit ausgesprochen werden, auch wenn dann der Zeitpunkt der Kündigung nach zwei Wochen bereits im Zeitraum nach der Probezeit liegt, hier, wie gesagt, ein Tag? Dürfen zweiwöchige Kündigungsfristen dann im Extremfall noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden mit einer Kündigungsfrist, die nicht mehr in der Probezeit liegt? Vielen Dank vorab für die Infos. |
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