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AGB: Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen

Muster und Erläuterungen für AGB

Fragen können Sie gern in unserem Forum zu AGB stellen.

Die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist heutzutage im geschäftlichen Verkehr allgemein üblich. Insbesondere für gewerbliche Anbieter, gleich ob sie mit Geschäftskunden oder Verbrauchern Verträge abschließen, gehört es gewissermaßen zum guten Ton, AGB zugrunde zu legen. Beim Entwurf sowie bei der Verwendung von AGB sind allerdings auch im online-Geschäft eine Reihe rechtlicher Aspekte zu beachten, deren Vernachlässigung regelmäßig dazu führt, dass der Unternehmer sich im Streitfall auf die von ihm aufgestellten unwirksamen Vertragsklauseln nicht berufen kann und seine Geschäfte möglicherweise in dem irrigen Glauben abschließt, es gelten seine AGB.

Die rechtssicheren Muster für AGB und Erläuterungen sollen Ihnen die Gestaltung eigener AGB erleichtern. Wir orientieren uns dabei an den Empfehlungen der Branchenverbände.

Alles zum Handel auf eBay finden Sie unter der Rubrik eBay-Auktionen.

Gern erstellen wir Ihnen auch individuelle AGB. Hier finden Sie Informationen über durch uns zu erstellende AGB.

In unserem eShop können Sie direkt die Erstellung von individuellen AGB beauftragen.

Sie erreichen diese Seiten auch unter  agbmuster.de

Daneben können Sie die  Liste der bei dem Bundeskartellamt angemeldeten Empfehlungen für allgemeine Geschäftsbedingungen einsehen.

Aktuelles zu AGB

Geplante Änderung der Widerrufsbelehrung bei Dienstleistungen

Die Bundesregierung möchte Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen und beabsichtigt deshalb, die gesetzlichen Regelungen zum Erlöschen des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen zu ändern. Widerrufsbelehrungen für den Verkauf von Waren sind von der Änderung nicht betroffen.

Keine Vollharmonisierung des EU- Verbraucherrechts

Die Pläne der europäischen Kommission zur Angleichung des gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzes stoßen beim Bundesrat auf deutliche Ablehnung. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag hervor.

Verpflichtungen nach der neuen Verpackungsverodnung beachten

Die novellierte Verpackungsverordnung (VerpackV) ist seit 01.01.2009 in Kraft und bringt einige wichtige Änderungen mit sich. Hersteller oder Vertreiber, der erstmals mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringt, zur Gewährleistung einer flächendeckenden Entsorgung dieser Verpackungen an einem sog. dualen System beteiligen.

Neue Widerrufsbelehrung muss verwendet werden

Die Verwendung der alten Widerrufslehrung ist wettbewerbswidrig und kann zu kostspieligen Abmahnungen führen. Bereits seit dem 01.04.2008 existiert eine neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung. Die Übergrangsfrist, binnen derer die alte Widerrufsbelehrung verwendet werden konnte, ist bereits seit letztem Jahr abgelaufen.

Kein Wertersatz nach Warentausch bei Verbrauchern

Verbraucher müssen bei der Rückgabe der fehlerhaften Sache keinen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung mehr leisten.

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