AGB: Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Muster und Erläuterungen für AGB
Fragen können Sie gern in unserem Forum zu AGB stellen.
Die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist heutzutage im geschäftlichen Verkehr allgemein üblich. Insbesondere für gewerbliche Anbieter, gleich ob sie mit Geschäftskunden oder Verbrauchern Verträge abschließen, gehört es gewissermaßen zum guten Ton, AGB zugrunde zu legen. Beim Entwurf sowie bei der Verwendung von AGB sind allerdings auch im online-Geschäft eine Reihe rechtlicher Aspekte zu beachten, deren Vernachlässigung regelmäßig dazu führt, dass der Unternehmer sich im Streitfall auf die von ihm aufgestellten unwirksamen Vertragsklauseln nicht berufen kann und seine Geschäfte möglicherweise in dem irrigen Glauben abschließt, es gelten seine AGB.
Die rechtssicheren Muster für AGB und Erläuterungen sollen Ihnen die Gestaltung eigener AGB erleichtern. Wir orientieren uns dabei an den Empfehlungen der Branchenverbände.
Alles zum Handel auf eBay finden Sie unter der Rubrik eBay-Auktionen.
Gern erstellen wir Ihnen auch individuelle AGB. Hier finden Sie Informationen über durch uns zu erstellende AGB.
In unserem eShop können Sie direkt die Erstellung von individuellen AGB beauftragen.
Sie erreichen diese Seiten auch unter
agbmuster.de
Daneben können Sie die
Liste der bei dem Bundeskartellamt angemeldeten Empfehlungen für allgemeine Geschäftsbedingungen einsehen.
Übersicht
BGH: Ausdrückliches Einverständnis für Zusendung von Werbung per Email und SMS erforderlich (sog. Opt-In)
Um Verbrauchern Werbung etwa per Email oder SMS zusenden zu können muss deren ausdrückliches schriftliches Einverständnis - etwa durch setzen eines Häkchens in Formularen - eingeholt werden (Opt-In). Opt-Out - Klauseln sind dagegen unzulässig und wettbewerbswidrig.
BGH: Lastschriftklauseln auch mit Ermächtigung zum abbuchen wirksam
Formularmäßige Klauseln, die die Ermächtigung geben, einen Betrag 'abzubuchen' statt nur 'per Lastschrift einzuziehen' sind wirksam und stellen keine unangemessene Benachteiligung dar, entschied der BGH.
EuGH: Verbraucher müssen keinen Wertersatz bei Rückgabe fehlerhafter Sache zahlen
Anders als der Verbraucher, der bereits den Kaufpreis gezahlt hat, erfüllt der Verkäufer eines nicht vertragsgemäßen Verbrauchsguts seine vertragliche Verpflichtung nicht ordnungsgemäß und muss daher die Folgen der Schlechterfüllung tragen.
Neues amtliches Muster für die Widerrufsbelehrung
Das Bundesjustizministerium hat ein neues amtliches Muster für die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften veröffentlicht. An diesem Muster müssen sich Unternehmer ab dem 1.4.2008 orientieren.
OLG München: Amazon darf Gutscheine nicht befristen
Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute in einer aktuellen Entscheidung (AZ 29 U 3193/07) ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht München erstritten hatte.
BGH: Anforderungen an Hinweise zu Mehrwertsteuer und Versandkosten
Der BGH hat jetzt die Urteilsbegründung zu einem Urteil vorgelegt das sich mit der Frage beschäftigt, wo und wie auf die beinhaltete Mehrwertsteuer und die Versandkosten in einem Shop hingewiesen werden muss. Es reicht nicht aus, wenn darauf erst im Bestellvorgang bei der Berechnung des Gesamtpreises hingewiesen wird.

Bundestag billigt Novelle der Verpackungsverordnung
Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden.
KG: Vorname darf im Impressum nicht abgekürzt werden
In den Anbieterpflichtangaben muss auch der Vorname des Unternehmers voll ausgeschrieben sein. Andernfalls handelt es sich um einen auch relevanten Wettbewerbsverstoß.
KG: Impressum auf mich-Seite und MwSt-Angabe
Die Angabe der Anbieterkennzeichnung auf einer mit 'mich' bezeichneten und so verlinkten Seite reicht aus. Fehlt bei Preisangaben der Hinweis auf die beinhaltete MwSt. so ist dieser Verstoß gegen die Preisangabenverordnung in der Regel nicht wettbewerbsrechtlich relevant.
Künftig weniger Abmahnungen wegen unwirksamen AGB?
Shop-Betreiber und eBay - Händler können etwas aufatmen. Zwei neue Urteile sehen grundsätzlich in der Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln keinen Wettbewerbsverstoß.
OLG Köln: Unwirksame AGB-Klauseln sind nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig
AGB - Klauseln, die wegen eines Verstoßes gegen die §§ 305ff BGB unwirksam sind begründen nicht zwangsläufig einen Wettbewerbsverstoß. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände stellt die Verwendung unwirksamer AGB auch kein Ausnutzen der Leichtgläubigkeit von Verbrauchern i.S. des § 4 Nr. 2 UWG oder eine irreführende Werbung gem. § 5 UWG dar.
OLG Hamburg: Nicht jede Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel ist wettbewerbswidrig
Nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. unwirksamen AGB-Klausel ist auch wettbewerbswidrig nach § 4 Nr. 11 UWG. Hierfür ist es erforderlich, dass die Klausel sich bei bei der Nachfrageentscheidung des Verbrauchers auswirkt und nicht erst bei der Durchführung des Vertrags, z.B. bei Leistungsstörungen.
BGH: Online-Händler müssen nicht über gesetzliche Gewährleistung belehren
Ein Versandhändler, der keine abweichenden vertraglichen Gewährleistungsrechte vereinbart, muss weder die gesetzlichen Regelungen beifügen noch auf die Geltung der gesetzlichen Regelungen hinweisen. Eine Hinweispflicht besteht nur, soweit von den gesetzlichen Regelungen abgewichen wird.
BGH zu Preisangaben im Internetversandhandel
Der Hinweis, ob die Mehrwertsteuer im Preis enthalten sind und welche Versandkosten anfallen muss nicht neben jeder Preisangabe stehen. Es genügt, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse.

Verkäufer müssen bei einem Widerruf die Kosten des erstmaligen Versandes (Hinsendung) erstatten
lt. Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 17.09.2007:
Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. So hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 5. September 2007, AZ 15 U 226/06) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen einen großen Versandhändler entschieden.
Die H. GmbH hatte - wie andere Versender auch - von Ihren Kunden eine Versandkostenpauschale verlangt, diese im Fall des Widerrufs aber nicht erstattet bzw. auf der Zahlung...
Bundesjustizministerium prüft Mustertext für Widerrufsbelehrungen: Bald mehr Rechtssicherheit für Online-Händler?
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte angekündigt, eine Änderung des amtlichen Mustertextes zu prüfen, der in einer Anlage der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) enthalten ist, berichtete die FAZ.net.
Kein Widerrufsrecht bei telefonisch oder per E-Mail bestellten Veranstaltungstickets
Erbringt der Verkäufer Leistungen im Bereich Freizeitgestaltung, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge, insbesondere über das Rücktrittsrecht, keine Anwendung. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 02.12.2005. Die von der Beklagten eingelegten Rechtsmittel bis zum Bundesgerichtshof blieben erfolglos (Az.: 182 C 26144/05; rechtskräftig).
Widerrufsbelehrung: Widerrufsfrist darf nicht mit Erhalt der Belehrung beginnen
Wenn in der Widerrufbelehrung für den Beginn der Widerrufsfrist allein auf den Erhalt der Belehrung und nicht auf den Erhalt der Ware abgestellt wird, so ist dies wettbewerbswidrig, entschied das LG Köln.
AGB und Widerrufsbelehrung im Scrollkasten unzulässig
Die Einblendung von AGB und/oder der Widerrufsbelehrung in einer Scrollbox ist nicht ausreichend, um einen Verbraucher zu belehren, entschied das OLG Frankfurt (Urt. v. 9.5.2007 - Az: 3/8 O 25/07).

BGH: Urteil zu Online-Versandkosten erwartet
Am kommenden Freitag entscheidet der BGH die Frage, ob in Online-Shops die Versandkosten direkt neben dem Produktpreis oder erst auf einer weiteren Seite im Bestellvorgang angegeben werden müssen.

Abmahnung wegen Widerrufsrecht rechtsmissbräuchlich
Das LG Paderborn hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den Erlass einer solchen über eine unzureichende Belehrung zum Widerrufsrecht abgelehnt, weil die zugrundeliegende Abmahnung mangels wirtschaftlichen Interesses rechtsmissbräuchlich war.
Kein Rückgaberecht bei eBay?
Es wird derzeit die Frage diskutiert, ob bei eBay-Auktionen kein Rückgaberecht anstelle des Widerrufsrechts eingeräumt werden kann. Wir gehen der Frage nach und geben Entwarnung, da die Belehrung auch noch nach Vertragsschluss in Textform erfolgen kann und muss.
Nach § 356 BGB kann Verbrauchern in gesetzlich zugelassenen Fällen anstelle eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht eingeräumt werden. Die gesetzliche Zulässigkeit ergibt sich aus § 312d Absatz 1 Satz 2 BGB. Danach kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren anstelle des Widerrufsrechts auch ein Rückgaberecht...
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung: Klausel "Keine unfreie Rücksendung" ist unzulässig
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.02.2007 (Az.: 5 W 15/07) klargestellt, dass eine Regelung des gewerblichen Verkäufers, wonach unfreie Rücksendungen durch den Käufer bei Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts nicht angenommen werden, unzulässig ist und als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Wir berichteten. Ob der Verkäufer auch die Versandkosten für die Hinsendung erstatten muss, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Ein Muster für die Widerrufsbelehrung, die dies berücksichtigt, finden sie hier.
Muster - Widerrufsbelehrung für eBay mit Anmerkungen
Aufgrund der zahlreichen Abmahnungsfällen wegen unzureichender Widerrufsbelehrungen auf eBay haben wir unsere bewährte Muster-Widerrufsbelehrung mit zahlreichen Anmerkungen versehen, die die Verwendung erleichtern.
Unfrei versendete Ware muss angenommen werden
Verbraucher dürfen nicht in Bezug auf das gesetzliche Widerrufsrecht darauf hingewiesen werden, dass unfrei zurückgesandte Ware nicht angenommen wird, entschied das OLG Hamburg.
Der interessierte Verbraucher könnte annehmen, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers steht. Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im...
Abmahnfalle: Ungenaue Lieferfristen in AGB sind wettbewerbswidrig
Die Bestimmung von Lieferfristen gegenüber Verbrauchern muss eindeutig sein. Eine AGB-Klausel die Lieferung "in der Regel xx Tage nach Zahlungseingang" ist unzulässig und auch wettbewerbswidrig. Verbrauchern könnte dadurch auch das Einverständnis für Lieferverzögerungen im Ausnahmefall abgenommen worden sein, entschied das Kammergericht Berlin.
Betreffend der Formulierung "in der Regel" sei die Lieferfrist nicht hinreichend bestimmt, § 308 Nr. 1, 2. Alternative BGB.
In der Begründung heisst es dazu:
Ein Durchschnittskunde muss ohne Schwierigkeiten und ohne rechtliche Beratung in...
Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht.
Der Bundesgerichtshof hat es dahin stehen lassen, ob die Frist von zwei Wochen schon dann beginnt, wenn das bindende Angebot abgegeben worden ist, oder erst dann, wenn der Vertrag durch Annahme des Angebots seitens des Unternehmers geschlossen worden ist....
OLG Hamburg: '4 Wochen' statt '1 Monat' Widerrufsfrist wettbewerbswidrig
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 26.3.2007 (Az: 3 W 58/07) entschieden, dass wenn die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB "einen Monat" beträgt, die Angabe einer Frist von "4 Wochen" wettbewerbswidrig ist. Insbesondere handele es sich nicht um einen Bagatellverstoß.
Anders hatte zuvor das LG Hamburg entschieden, dass die Nennung von 4 Wochen zwar falsch, jedoch nicht geeignet sei, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
Quelle: RA Carsten Fröhlich
OLG Hamm: Amtliche Muster-Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig
Nach Ansicht des OLG Hamm ist der Satz in der Musterbelehrung "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" irreführend im Sinne von § 5 UWG und damit wettbewerbswidrig. Verbraucher könnten denken, schon bei der Lektüre der Belehrung diese erhalten zu haben.
Angesichts der Bedeutung des Beginns der Widerrufsfrist würde auch kein Bagatellverstoß i.S.d. § 3 UWG vorliegen.
Bleibt dem geneigten Shopbetreiber nur anzuraten, seine Widerrufsbelehrung im Internet abzuändern und dort zu schreiben:
"Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung"...

Neue Abmahnfalle bei ebay: Widerrufsfolgen
Da die Wiedergabe der Widerrufsbelehrung in einer ebay-Auktion nicht die "Textform" erfüllt, könnte die Pflicht des Käufers zum Wertersatz für die Benutzung der Sache ausgeschlossen sein. Die entsprechende Klausel der Musterbelehrung sollte zunächst nicht verwendet werden.
Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Widerrufsbelehrung bei Internet-Angebot und zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei etwa 200 gleichlautenden Abmahnungen
Der einschlägigen bisherigen Rechtsprechung folgend bestehen nach Auffassung des OLG Frankfurt (Urt. vom 14.12.2006, 6 U 129/06) Unterlassungsansprüche aus §§ 3, 4 Nr. 11, 8 III Nr. 1 UWG i.V.m. §§ 312 c BGB, 1 I Nr. 10 BGB-InfoV, wenn eine Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird und zugleich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.
Für eine missbräuchliche Ausnutzung dieser Befugnis (§ 8 IV UWG) bestehen allein wegen der Anzahl von ca. 200 gleichlautenden Abmahnungen keine ausreichenden Anhaltspunkte.
Verlinkung
Es könne dahinstehen, ob entsprechend der bisher vom...
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