Sie sind hier: luebeckonline.com > Musterverträge > AGB > AGB eBay-Auktionen

AGB für Internet-Auktionen (eBay)

Die hier aufgeführten Muster für AGB und die Widerrufsbelehrung eignen sich für eBay - Auktionen und eBay - Shops. Fragen können Sie gern in unserem  Forum zu AGB stellen.

Wie gestalte ich Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auktionen auf eBay richtig?

Viele, die im Internet gewerblich Produkte vertreiben, haben es schon erlebt: Im Briefkasten findet sich der Brief einer Anwaltskanzlei. In diesem wird auf eine eBay-Auktion hingewiesen, in deren Zusammenhang Sie zur Unterlassung diverser Formulierungen sowie zu der Zahlung erheblicher Anwaltskosten aufgefordert werden. Spätestens jetzt werden Sie gezwungen, sich mit dem Thema AGB's auseinanderzusetzen. Dieser Artikel möchte Ihnen kurz darlegen, wann sie AGB's benötigen und warum es dabei meist günstiger ist, die professionelle Leistung eines Anwaltes in Anspruch zu nehmen.

Wann kommt auf eBay ein Vertrag zustande?

Der Verkäufer gibt mit dem Einstellen eines Artikels in eBay ein verbindliches Angebot ab. Er bestimmt auch die Frist, innerhalb derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt durch Abgabe eines Gebotes an, wobei das höchste Gebot bindend ist. Der Vertragsschluss zwischen dem Verkäufer und dem Käufer richtet sich dabei nach § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay.

In der Regel kommt allein dadurch zwischen den Parteien der eBay-Auktion ein Kaufvertrag zu Stande. Die weitergehenden Rechte und Pflichten (etwa beim Verkauf von Dienstleistungen) können dabei in eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden (vgl. § 9 Absatz 1 Satz 3 eBay-AGB).

Nur für geschäftliche Tätigkeit

Wenn Sie auf eBay gelegentlich handeln, brauchen Sie sich mit dem Thema AGB nicht weiter auseinanderzusetzen, da es sich dann lediglich um private Verkäufe handelt. Sollten sie dies aber geschäftlich tun, sind AGB's ein sehr wichtiger Aspekt. Die Grenze zwischen privatem und geschäftlichem Handeln ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird von den Gerichten im Einzelfall entschieden. Die Rechtsprechung geht von geschäftlicher Tätigkeit bei jeder nachhaltigen Tätigkeit, mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht aus. Dabei ist nach § 14 BGB: Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Als Anhaltspunkt für die Grenze zur geschäftlichen Tätigkeit kann dabei etwa eine Anzahl von 40 Auktionen (Verkäufe und Käufe) über einen kurzen Zeitraum (wenige Monate) gelten. Für die geschäftliche Tätigkeit spricht auch, wenn Sie ausschließlich mit Neuware handeln.

Die Möglichkeit, Auktionen als "Privat-Verkäufe" zu bezeichnen, hat keine Auswirkungen auf die vorgenannte Unterscheidung. Diese Bezeichnung bewahrt Sie also nicht davor, dass Ihr Handeln als "geschäftlich" eingestuft wird.

Was sind AGB's und warum sind diese so wichtig?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bestehen bei einer Vielzahl von Verträgen aus vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt.  Wichtiges Merkmal der AGB ist, dass sie vom Verwender einseitig in den Vertrag eingebracht werden. Die Vertragsbedingungen werden damit also nicht zwischen den Vertragspartnern individuell ausgehandelt.

Die zur Kontrolle von AGB geltenden §§ 305 - 310 BGB legen Grenzen zugunsten des Vertragspartners fest. Der zulässige Wortlaut und insbesondere die zu treffenden Regelungen von AGB sind in jeder Branche unterschiedlich. Die Klauseln müssen auf Ihre Auktionen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Im Streitfall gilt die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine zulässige. Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen.

Daher müssen wir dringend davor warnen Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Gerade die unerlaubte Verwendung von AGB anderer Unternehmen verstößt gegen Urheberrecht und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Oft haben diese Unternehmen viel Geld in die Erstellung ihrer AGB investiert.

Wie sind AGB zu gestalten?

Alle AGB müssen so gestaltet werden, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.  Den Rahmen dafür bilden die §§ 305 bis 310 BGB. Allerdings muss auch nur das in den AGB geregelt werden, was unbedingt erforderlich ist. Die AGB müssen verständlich sein (Transparenzgebot). Auch dürfen sie einen Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Und der Kunde muss sie auch in "zumutbarer Weise" zur Kenntnis nehmen können. Das bedeutet, dass er die verwendeten AGB ohne weiteres wahrnehmen und ohne gleich die Lupe auszupacken, lesen können muss. Der Inhalt jeder AGB unterliegt der Nachprüfbarkeit durch die Gerichte. Kurz gesagt, alles was den Kunden unangemessen benachteiligt, etwa weil die Regelung überraschend ist oder erheblich von geltendem Recht abweicht, ist unwirksam. Auch unklare oder mehrdeutige Klauseln gehen im Zweifel zu Lasten des Verkäufers.

Wann werden AGB wirksam?

Die AGB werden nicht automatisch wirksam, in dem man diese bei der Auktion irgendwo hinterlegt. Ganz im Gegenteil im Geschäftsverkehr mit dem Verbraucher bzw. Unternehmer sind aufgrund seiner besonderen Schutzwürdigkeit hinsichtlich der Einbeziehungsvoraussetzungen strenge Maßstäbe angesetzt. In jeder Auktion sollte der Text der Auktion angegeben sein oder zumindest über einen deutlichen Link erreichbar sein. Ein Hinweis auf die AGB allein auf der "Mich-Seite" reicht z.B. nicht aus. 

Anbieterkennzeichnung

Unabhängig von AGB gibt es eine Reihe von Hinweis- und Informationspflichten bei gewerblichen Auktionen. Dazu zählt zunächst die Pflicht, über die eigene Identität zu informieren (sogenannte Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 Telekommunikationsdienstegesetz, TDG). In jeder Auktion muss Firma einschließlich Rechtsform, der vertretungsberechtigte Geschäftsführer, Handelsregisternummer, Registergericht falls dieses alles nicht zutrifft, Ihr vollständiger Name und die vollständige Anschrift (kein Postfach), etwa die Umsatzsteueridentifikationsnummer (nicht die Steuernummer) und Kommunikationsmittel (Telefon, Email) angegeben werden. Diese Informationen müssen leicht verfügbar sein und sollten in jeder Auktion angegeben werden.

Verbraucherinformationen und Belehrung über Widerrufsrecht

Verbraucher (in dem Falle der Bieter) müssen über das Bestehen eines Widerrufsrechtes und die wesentlichen Vertragsinhalte in der gesetzlich vorgeschriebenen Form belehrt werden, da es sich auch bei eBay-Auktionen um sogenannte Fernabsatzverträge handelt (§§ 312b,c BGB). Ein Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Bieter müssen nach § 312c Absatz 1 BGB vor dem Ende der Auktion klar und verständlich über die Einzelheiten und den geschäftlichen Zweck des Vertrages informiert werden. Im Einzelnen sind das

  • Identität und ladungsfähige Anschrift (siehe auch Anbieterkennzeichnung)
  • Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung und wie der Vertrag zustande kommt
  • Preis der Ware einschließlich Steuern und sonstiger Preisbestandteile (bei Fernabsatzverträgen muss auch angegeben werden, ob und inwelcher Höhe die Mehrwertsteuer und Versandkosten anfallen)
  • Liefer- und Versandkosten
  • Einzelheiten zur Lieferung oder Erfüllung (etwa Ware liegt zur Abholung bereit)
  • Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts
  • Kosten für die Nutzung von Kommunikationsmitteln (etwa Kosten für die Hotline)
  • Gültigkeitsdauer befristeter Angebote


Die Informationen müssen leicht und verständlich vor Abschluss der Auktion angezeigt werden. Wichtig: diese Belehrungen müssen in jedem Fall vorgenommen werden, wenn Sie keine Abmahnung riskieren wollen. Außerdem hat der Bieter auch sonst die gleichen Rechte, aber mehr Zeit diese auszuüben bzw. geltend zu machen.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Achtung: bei Waren, die speziell nach Kundenspezifikation oder persönlichen Wünschen erstellt worden sind oder werden steht dem Käufer kein Widerrufsrecht zu. Des weiteren erlischt das Widerrufsrecht bei Lieferung von Audio, Video, Software, wenn die Datenträger vom Käufer entsiegelt worden sind. Ausnahmen gelten weiter für Ware, die - etwa weil sie verderblich ist - nicht für die Rücksendung geeignet sind.

Kurz zusammen gefasst sollten die AGB bei eBay folgendes enthalten (nicht abschließend):

  • alle Angaben zur Anbieterkennzeichnung, die wesentlichen Informationen über die Vertragsdurchführung und dessen Bestandteile enthalten.
  • Belehrung über das Widerrufsrecht- oder Rückgaberecht und die Folgen der Ausübung.
  • Zahlungsbedingungen, etwa welche Verzugszinsen nach Fälligkeit berechnet werden und welche Versandkosten anfallen und wer die Rücksendekosten trägt.
  • Weiter können Fragen der Lieferung und des Gefahrenüberganges geregelt werden, etwa, innerhalb welchen Zeitraums die Lieferung erfolgt und das der Versand auf Gefahr des Käufers erfolgt. Dabei sollten sich sich auch das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vorbehalten. Es bietet sich auch an, die Aufrechnung durch den Käufer auszuschließen.
  • Fragen der Gewährleistung und Haftung sollten, soweit die gesetzlichen Vorgaben dies vorsehen, zu Gunsten des Anbieters geklärt werden.
  • Im Falle von Streitigkeiten sollte eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden.
  • Sie können Sie alle Bieter mit einem schlechteren Bewertungsprofil als z.B. 98% positive Bewertungen ausschließen.

Was ist zu beachten?

Folgende Punkte sind Ihrerseits zu gewährleisten, damit die AGB wirksam einbezogen werden.

In jeder Auktion muss sich ein deutlicher Hinweis auf die AGB und die Widerrufsbelehrung befinden. Verzichten Sie bitte auf die von eBay dafür angebotenen gesonderten Rubriken (Rücknahme, Rechtliche Informationen etc.). Stattdessen sollten Sie am Ende jeder Auktion schreiben:

"Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort finden Sie auch eine ausführliche Belehrung, wie Sie gegebenenfalls das Ihnen zustehende Widerrufsrecht ausüben können und welche Folgen damit verbunden sind."

Verlinken Sie diesen Text mit den AGBs. Alternativ können Sie auch den gesamten Text in jede Auktion kopieren.

Im Falle späterer Änderungen der Bestimmungen stellen Sie bitte sicher, dass Sie auch die alten Fassungen nachvollziehbar aufbewahren und dokumentieren können wann ein Nutzer sich mit welcher Fassung einverstanden erklärt hat.

Weiterhin muss von Ihnen sichergestellt werden, dass auf jeder Auktion ein Impressum steht. Im Impressum sind Ihr vollständiger Name, die vollständige Anschrift (kein Postfach!), Telefon, ggf. Fax, Emailadresse und UStID anzugeben.

Bei jeder Preisangabe ist darauf hinzuweisen, dass der Preis die MwSt. enthält. Wenn Versandkosten anfallen ist darauf hinzuweisen, so dass der Nutzer Sie unproblematisch ermitteln kann.

Nach der Auktion sind jedem Käufer die AGB per Email zu übermitteln und auch in den Warelieferungen beizufügen.

Bitte klären Sie weiterhin mit jedem Ihrer Zulieferer die Verwendung von Produktbeschreibungen, Abbildungen und Markenrechten ab.

NEU: Stellen Sie Fragen in unserem Forum!


Kommentare


Es widerspricht den eBay-Bedingungen, die eBay-Kosten dem Käufer anzulasten. Diese trägt ausnahmslos der Verkäufer. Verkäufer, die mit dieser Selbstverständlichkeit werben (z.B. mit der Formulierung: "Versand zahlt der Käufer, eBay zahle ich.") sind bereits erfolgreich und gerichtlich bestätigt abgemahnt worden, weil das als unlauterer Wettbewerb gesehen wurde.
Barbara Kirschen bkirschen(at)web.de Donnerstag, 10-04-08 11:37


Bitte einloggen oder neu anmelden, um einen Kommentar zu schreiben.

 

Ihre nächsten Schritte:


 In unserem eShop können Sie direkt individuelle AGB für eBay bestellen

Informieren Sie sich über die Beratungsleistungen für AGB.

Fall Sie eine Abmahnung erhalten haben prüfen wir diese gern.

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 069/242662-0 an, wir beraten Sie gern.

Kostenlose Anfrage


Kostenloses Inkasso

Informieren Sie sich über unser Angebot!

Verwandte Seiten


Druckversion Internet-Auktionen (eBay)DruckenPDFPDF
del.icio.usgoogle.comMister WongTechnorati

NEU: Stellen Sie Fragen in unserem Support-Forum!

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie uns beim Ausbau der Sammlung von Musterverträgen. Wir bitten engagerte Kollegen um Mitarbeit. Eingesendete Verträge werden mit Ihrem Namen und Kontaktmöglichkeiten gekennzeichnet, damit sich Nutzer mit Fragen an Sie wenden können.

Vertrag einsenden