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AGB für den Handel

Unter Handel versteht man das Anbieten von Waren gegen Zahlungsmittel Geld oder andere Waren (Tauschhandel). Handel beschränkt sich auf den Ankauf, Transport und Verkauf von Gütern (Naturgüter, Kapital oder Wissen), ohne dass diese wesentlich verändert oder weiterverarbeitet werden. Gehandelt werden knappe Güter; diese Knappheit kann darin begründet sein, dass ein natürlicher Rohstoff nur in manchen Regionen vorkommt, oder darin, dass bestimmte Güter nur von manchen Menschen in einem arbeitsteiligen Geflecht hergestellt werden. Je stärker sich eine Gesellschaft differenziert, desto größer ist die Notwendigkeit, dass die beteiligten Spezialisten ihre Produkte untereinander austauschen.

Handel im engeren Sinn existiert nur dort, wo ein Dritter (der Händler) am Transfer der Waren beteiligt ist und von diesem Austauschverfahren Einkommen bezieht. Häufig, besonders historisch, tritt diese Aktivität in Kombination mit produzierenden Tätigkeiten auf; mit der Differenzierung von Gesellschaften kommt es jedoch zunehmend zur arbeitsteiligen Spezialisierung von Menschen auf bestimmte Tätigkeiten und damit zur Herausbildung des reinen Händlers.

Ethnologisch betrachtet ist die Grenze zwischen Handel und dem Austausch von "Geschenken" fließend. Juristisch gesehen werden unter heutigen Handelspartnern Verträge geschlossen. Zwischen den am Handel beteiligten Partnern besteht eine Handelsbeziehung. Es kann zwischen regionalem Handel und Fernhandel unterschieden werden.

Elektronischer Handel

Als Elektronischer Handel (auch Internetverkauf, Elektronischer Marktplatz, Virtueller Marktplatz) wird der virtuelle Einkaufsvorgang via Datenfernübertragung innerhalb der Distributionspolitik des Marketing bezeichnet. Hierbei wird über das Internet eine unmittelbare Handels- oder Dienstleistungsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst er jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der die Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen.

Volkswirtschaftliche Aspekte modernen Handels

Der Handel ist eine der bestimmenden Größen für eine Volkswirtschaft. Man unterscheidet zwischen Binnenhandel, der innerhalb der nationalen Grenzen oder einer Staatengruppe wie der EU abläuft, dem grenzüberschreitenden Außenhandel und dem durchlaufenden Transithandel. Werden Waren ins Ausland verkauft, so spricht man von Export, im umgekehrten Fall von Import.

Nach der Zielgruppe lassen sich im Binnenmarkt Großhandel, (Großverbraucher Weiterverkäufer) und Einzelhandel (Endverbraucher bzw. Konsumenten) unterscheiden. In Abhängigkeit vom Standort der Handelstätigkeit sind der ambulante Handel vom stationären Handel und vom elektronischen Handel (bzw- E-Commerce) zu unterscheiden.

Übersteigt der Export eines Landes den Import, so spricht man von Außenhandelsüberschuss. Exporte haben den Vorteil, dass Geld ins Land fließt, aber den Nachteil, dass man stark vom wirtschaftlichen Wohlergehen der Länder abhängig ist, in die man exportiert. So kann eine Wirtschaftskrise in einem Land auf ein anderes Land "überschwappen".

Überwiegt der Import eines Landes, so spricht man von einem Außenhandelsdefizit. Importe haben den Vorteil, dass man so zu Waren kommt, die im eigenen Land nicht vorhanden sind (z.B. Rohstoffe, oder Früchte, die nicht im eigenen Land wachsen), aber den Nachteil, dass man sich von anderen Ländern abhängig macht. Dies wurde insbesondere in der Ölkrise deutlich, als die OPEC die Fördermengen von Erdöl drastisch reduzierte, was eine weltweite Energiekrise auslöste.


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