Vom 11. Juni 2003. Der Großhandelsverband für Floristen- und Gärtnerbedarf e.V., Wiesbaden, hat am 4. Juni 2003, vertreten durch seinen Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Bernd Lindemeyer, Ennertstraße 6, 53229 Bonn, die nachfolgend wiedergegebene Empfehlung "Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Großhandels für Floristen- und Gärtnerbedarf" nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beim Bundeskartellamt angemeldet:
Der Großhandelsverband...
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