AGB über die Gewährleistung bei Sportartikeln, Sportschuhen und Sportbekleidung
Der VDS informiert / Juli 2002: Bei Sportartikeln, Sportschuhen und Sportbekleidung, die in unseren Fachgeschäften erworben wurden, gelten für die Gewährleistung ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen folgende Bedingungen:
1.
Ist das Produkt mangelhaft, können Sie zunächst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
Wir dürfen die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten...
Info
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