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Vom 9. März 2005. Der Deutsche Raiffeisenverband e. V., Bonn, hat am 21. Februar 2005 die nachfolgend wiedergegebene Empfehlung "Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Verkauf von Obst und Gemüse durch die Erzeugerorganisation" nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beim Bundeskartellamt angemeldet:

Der Deutsche Raiffeisenverband e. V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zur Verwendung im...

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