Vom 20. Juli 2004: Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V., Frankfurt/Main, hat am 15. Juli 2004 die nachfolgend wiedergegebene Empfehlung "Softwareklausel zur Überlassung von Standardsoftware" als Ergänzung der Empfehlung "Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" (BAnz. S. 1729) nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beim Bundeskartellamt angemeldet:
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