AGB der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK)
I. ALLGEMEINER TEIL
1. Allen unseren Kran- und Transportleistungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen (z.B. CMR-Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Güterverkehr).
2. Kranleistungen im Sinne dieser Bedingungen werden in zwei Regelleistungstypen erbracht:
2.1. Leistungstyp 1 - Krangestellung
Krangestellung bezeichnet die Überlassung von ortsveränderlichem Hebezeug samt Bedienungspersonal...
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