Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Musikband für ihre Auftritte
Vertragsbedingungen der Musikband/ Gruppe ...
1. Unsere Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.
2. Der gesamte zu zahlende Betrag ist auf das angegebene Konto der Band zu überwiesen. Die Zahlung des gesamten Betrages muss bis 3 Tage nach dem Auftritt auf dem angegebenen Konto verbucht sein. Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Schecks müssen von Seiten der Gruppe nicht akzeptiert werden.
3. Die Gruppe ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder seines Beauftragten können sich lediglich auf technische oder lokalbedingte Details beziehen. Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch unzureichenden Ausstattung steht dem Veranstalter nicht zu.
4. Am Tag der Veranstaltung muss der Veranstalter oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. Die Bühne muss zum ungehinderten Aufbau frei sein. Der Weg vom LKW bis zur Bühne muss ebenerdig sein und darf nicht mehr als 50 Meter betragen. Folgender Ablaufplan gilt als vereinbart: 17:00 Uhr: Aufbaubeginn der Ton- und Lichtanlage u. 19:00 Uhr: Soundcheck. Anderweitige Absprachen müssen 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn getroffen werden.
5. Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten.
6. Die Programmgestaltung liegt im Ermessen und im Rahmen des Repertoires der Band.
7. Für die Verpflegung der Band (Speisen und Getränke) unmittelbar vor, während oder nach der Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter.
8. Erfolgt bei längeren Veranstaltungen eine Übernachtung der Band, so hat der Veranstalter für die Unterbringung zu sorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter.
9. Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort- und Musikgebühren. GEMA - Listen u.ä. sind der Gruppe nach der Veranstaltung vom Veranstalter zum Ausfüllen bzw. Ergänzen zu übergeben.
10. Ohne vorherige Genehmigung der Gruppe darf die gesamte Darbietung der Gruppe auf keinerlei mechanische oder elektronische Bild- oder Tonträger aufgenommen bzw. aufgezeichnet werden. Gleiches gilt auch für die Wiedergabe oder Sendung derartiger Aufzeichnungen. Erträge aus allen möglichen Verwertungs- oder Folgerechten stehen nur der Gruppe zu. Der Veranstalter gestattet der Gruppe den Verkauf von Merchandising-Produkten wie T-Shirts, Caps, CDs, etc. auf dem Veranstaltungsgelände ohne hierfür eine Standmiete zu erheben.
11. Für alle Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Anbeginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Veranstalter. Er verpflichtet sich zum Abschluss der erforderlichen und vorgeschriebenen Versicherungen. Schäden, die durch die Gruppe verursacht wurden, sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden.
12. Beim Auftreten von anderen Künstlern in
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 962
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
Den vollständigen Text "AGB einer Musikband für ihre Auftritte" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
Haben Sie Fragen zu "AGB einer Musikband für ihre Auftritte"?
Fragen Sie im kostenlosen Forum
Geprüfte Qualität