AGB für die Betreuung von Finanzierungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung und Betreuung von Finanzierungen
Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen des Auftragnehmers
a) Datenerfassung zur Ermittlung der Finanzierungsgrundlagen,
b) Beratung hinsichtlich der Finanzierungsart und Möglichkeiten,
c) Erstellung der vorläufigen monatlichen Belastung des Auftraggebers und Prüfung einer gefahrlosen Durchführung der Finanzierung aufgrund überlassener Formulare wie z.B. Eigenauskunft,
d) Erreichung einer Finanzierungszusage,
e) Das Auftragnehmer verpflichtet sich die Faktoren wie Zins, Tilgung bzw. Tilgungsaussetzung und Disagio zu erklären und schriftlich dem Auftraggeber zu dokumentieren, welche die Laufzeit und die Kosten eines Darlehens beeinflussen.
Vollmacht gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Vollmacht, Verhandlungen mit den Kreditinstituten zu führen. Das Auftragnehmer soll dabei beachten, dass nur die Differenz zwischen den persönlichen Lebenshaltungskosten und dem regelmäßigen monatlichen Nettoeinkommen für die Finanzierung verwendet wird. Sollte durch die Vorgabe eines Kreditinstitutes mehr als die Differenz gebraucht werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber zu informieren und den Betrag abzustimmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt Informationen über die bestehenden Versicherungen bei den entsprechenden Gesellschaften abzufragen. Die Gesellschaften sind von dem Datenschutz befreit und dürfen Auskünfte direkt dem Auftragnehmer übermitteln.
Verpflichtungserklärung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Schaffung aller Voraussetzungen, die den Auftragnehmer in die Lage versetzt seine Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber erbringen zu können. Eine Versagung oder unangemessene Verschleppung welche in der Person des Auftraggebers liegt, zu Beginn oder während der Laufzeit des Vertrages berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber über ausgezahlte Darlehensteilbeträge den Auftragnehmer sofort zu informieren bzw. jeden Teilabruf von Darlehen über den Auftragnehmer zu leiten. Teilhonorarforderungen welche der Auftragnehmer nur durch Rückfragen beim Auftraggeber oder beim Darlehensgeber einholen kann, berechtigen den Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 5,-Euro zzgl. USt. zu erheben.
Erklärung über Angaben des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt, dass er wahrheitsgemäße Angaben zu allen Personen- und sachbezogenen Kriterien gemacht hat welche in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Durchführung der Darlehensvermittlung stehen. Unwahre, unterlassene oder unvollständige Angaben welche die Finanzierung gefährden, berechtigen zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Erklärung des Auftragnehmers nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass die Bestimmungen des BDSG eingehalten werden. Die Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Erfüllung der Dienstleistung verwendet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich angemessene Maßnahmen gegen missbräuchliche Verwendung der Personenbezogenen Daten zu treffen. Die
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 901
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