Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonpumpen bzw. Betonfördergeräten
Allgemeines
Für die Vermietung unserer Betonpumpen gelten die nachstehenden Bedingungen - ausschließlich - und zwar auch dann, wenn der Besteller eigene Bedingungen übersandt hat.
Änderungen oder Zusätze bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer schriftlicher Bestätigung.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Zusicherungen unserer Beauftragten gelten erst dann als angenommen bzw. als vereinbart, wenn wir die schriftliche Bestätigung erhalten haben.
Die Unterzeichnung unserer Auftrags- bzw. Lieferbestätigung gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer Leistungs- und zahlungsbedingungen für die Vermietung von Betonpumpen bzw. Betonfördergeräten.
Bestellung bzw. Abrufe unserer Betonpumpen
Hierbei sind folgende Angaben erforderlich:
- voraussichtliche Einsatzzeit und Dauer des Einsatzes an der Baustelle
- die zu fördernde Betonmenge - Güte und Konsistenz
- Förderweite und Förderhöhe
- genaue Anschrift der Baustelle und des Bauteiles, Schwierigkeiten auf der Baustelle, Straßen- und Platzverhältnisse, Standfestigkeit des Bodens etc.
- Auftraggeber und Rechnungsempfänger
Auftragsausführung
Der Aufstellungsort der Betonpumpe muss von einem LKW mit einer Gesamtlast von 25 t bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein, ggf. auch für eine entsprechende Mehrbelastung von Betonmischfahrzeugen. Der jeweilige Fahrer unseres Betonpumpenfahrzeuges ist berechtigt, im Einzelfalle, wenn ihm die Zuwegung bzw. vorgesehene Abpumpstelle zu gefährlich für das Fahrzeug, die Baustelle selbst oder sonstiges erscheint, die Weiterfahrt zur Abpumpstelle zu verweigern, ohne dass seitens des Auftraggebers irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Sollte unser Fahrer trotz Äußerung seiner Bedenken lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder dessen Vertreters an der Baustelle (Polier, Bauführer usw.) weiterfahren bzw. abpumpen, ist die Haftung für den dadurch entstehenden Schaden ausgeschlossen und wird, soweit Dritte betroffen sind, vom Auftraggeber übernommen. Die Bau- und Gerüstteile müssen der Belastung durch Rohrleitungen standhalten.
Der Mieter hat evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen rechtzeitig, jedoch spätestens vor Pumpbeginn, zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Er verpflichtet sich ferner dafür Sorge zu tragen, dass alle Freileitungen (Strom,Telefon) im Arbeitsbereich der Pumpen abgeschaltet werden. Die Pumpe ist mit einem Bedienungsmann besetzt. Für den Auf- und Abbau der Rohrleitungen sowie die Reinigung hat der Auftraggeber die notwendigen Hilfskräfte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine Haftung für den Einsatz der Hilfskräfte übernehmen wir nicht. Werden seitens des Auftraggebers keine Hilfskräfte zur Verfügung gestellt, werden die entsprechenden Kosten dem Auftraggeber bzw. Besteller zusätzlich in Anrechnung gebracht.
Zu Beginn der Pumparbeiten hat der Auftraggeber mindestens 2 Sack Zement kostenlos für die notwendige Zementschlämme bereitzuhalten. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen sind wir berechtigt, den Vertrag aufzulösen und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Evtl. entstehende Kosten durch Streu- oder Abschleppdienst gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.
Es ist unbedingt erforderlich, dass ein pumpfähiger Beton angeliefert wird., d. h. der Kornaufbau soll dem Sieblinienbereich A/B entsprechen. Der Zementgehalt soll mindestens 300 kg pro cbm betragen. Sonderbetone, wie z. B. Leichtbeton, sind nur bedingt pumpbar. Wir bitten, dies bei der Bestellung einer Pumpe zu beachten und ggf. unsere Beratung anzufordern. Um Wartezeiten auf der Baustelle zu vermeiden, empfehlen wir dringend, dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung des Beton zügig, dem Pumpvorgang entsprechend, erfolgt; zur Gewährleistung einer zügigen Beschickung ist der Auftraggeber gehalten, die Abnahmemenge pro Stunde zu nennen und diese einzuhalten. Bei Verzögerungen oder Unterbrechungen des Pumpvorganges von insgesamt mehr als 1 Stunde Dauer ist die weitere Disposition mit uns abzustimmen.
Für das Reinigen der Pumpe nach Beendigung der Pumparbeiten ist ein Wasseranschluss mit Schlauch notwendig. Sollte ein Reinigen der Pumpe auf der baustelle nicht möglich sein, werden die Zusatzkosten, entsprechend unserer Preisliste, gesondert berechnet.
Gewährleistung
Sollte aus irgendwelchen Gründen die Durchführung eines vorgesehenen Pumpauftrags zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich sein, ist der Mieter verpflichtet, die bestellte
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1331
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
Den vollständigen Text "AGB für die Vermietung von Betonpumpen und Betonfördergeräten" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
Haben Sie Fragen zu "AGB für die Vermietung von Betonpumpen und Betonfördergeräten"?
Fragen Sie im kostenlosen Forum
Geprüfte Qualität