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Allgemeine Vertragsbedingungen für Krankenhäuser

Vom 23. Dezember 2002. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Düsseldorf, hat die Neufassung der Empfehlung "Allgemeine Vertragsbedingungen für Krankenhäuser" nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beim Bundeskartellamt angemeldet. Der wesentliche Inhalt der Empfehlung lautet:

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft empfiehlt den über ihre Mitgliedsverbände angeschlossenen Krankenhäusern die nachstehend abgedruckten allgemeinen Vertragsbedingungen nebst Anlagen...

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