AGB für Seminare und Beratungsleistungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der (...) AG mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber".
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen für den IT- und Non-IT-Bereich durch von der (...) AG eingesetzte Consultants bei dem Auftraggeber. Zu den Seminarleistungen gehören insbesondere nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.
2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
2.1 (...) AG wird als selbstständige Unternehmerin für den Auftraggeber tätig.
2.2 (...) AG bedient sich zur Vertragserfüllung selbständiger Consultants. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und einem werblichen Auftritt tätig.
2.3 (...) AG kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.
2.4 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.
3. Vertragsdurchführung
3.1 Der Auftraggeber stellt (...) AG diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der (...) AG nötig sind.
3.2 (...) AG ist berechtigt, die Durchführung der Seminare oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des von der (...) AG eingesetzten Consultants die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.
4. Qualitätsanforderung
Die Consultants der (...) AG werden die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen. Soweit die Seminarleistungen im Hinblick auf Software und Hardware erbracht werden müssen, stellt die (...) AG sicher, dass der eingesetzte Consultant mit den letzten Programmanpassungen, Funktionserweiterungen, Effizienzverbesserung in der Hard- und Software umfassend vertraut ist.
5. Ausfallregelung, Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der (...) AG zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung der (...) AG zu ersetzen.
6. Lieferungen und Leistungen
6.1 Die Preise der (...) AG sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der (...) AG. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot der (...) AG, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.
6.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der (...) AG bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6.3 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der (...) AG vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der (...) AG und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei (...) AG oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Der Auftraggeber zahlt der (...) AG für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.
7.2 (...) AG wird nach Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht (...) AG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3 (...) AG ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist (...) AG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
7.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1399
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