Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting, Colocation, Serverhousing
Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting, Colocation, Serverhousing
1. Geltung der Bedingungen
1. XY erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, ausschließlich gegenüber gewerblichen Kunden. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Zustandekommen des Vertrages
1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber XY ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 1 Woche nach Eingang des Vertrages bei XY gebunden.
2. Der Vertag kommt zustande, wenn XY die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.
3. Angebote von XY sind stets freibleibend und unverbindlich. XY kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
3. Kündigung
1. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Pflichten von XY/ Leistungsumfang
1. XY bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungenergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.
2. Soweit XY entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichenVereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
3. XY ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die XY - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) XY unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die XY - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen undrechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt
- die Leistungenanderer Teilnehmer der XY - Dienste unberechtigt zu nutzen,
- nicht im Vertrag zwischen XY und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
- Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der XY - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
- einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die XY - Dienste unberechtigtzu verbreiten,
- Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
- strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von XY zu verbreiten oder zugänglich zumachen,
- Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
- sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch vonKindern zum Gegenstand haben.
- Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde XY entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am XY-Netz einschlägig sein sollten;
d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
e) XY erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung XY die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
2. Verstößt derKunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist XY sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.
4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist XY neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.
6. Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der XY - Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht XY gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von XY erfolgt ist, ohne dass? er diese zu vertreten hat.
7. Zahlungsbedingungen
1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt XY dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
3. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebü
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