Individuelle Erstellung von AGB für Online-Shop B2C

Allgemeine Geschäftsbedingungen East Werbung

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma East Werbung, Inhaber John East, [Adresse] (im Folgenden: East Werbung genannt), und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt East Werbung nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen East Werbung und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist [Sitz von East Werbung], sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch East West Media zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. East West Media ist berechtigt, das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 3 Tagen unter Zusendung einer AUftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(2) Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Verkäufer dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Dies gilt nicht bei Verträgen mit einem Unternehmer.

(4) Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von East Werbung zu vertreten sind, so kann East Werbung die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern.

(5) East Werbung ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen East Werbung.

(6) East Werbung behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von East Werbung zu vertreten ist.

(7) Bei Verzug mit der Annahme hat East Werbung zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann East Werbung Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.

(8) Wenn der Besteller Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er East Werbung alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und East Werbung von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

§ 4 NUTZUNGSRECHTE

Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von East Werbung im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Bei der Bestellung von Waren gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernimmt East Werbung nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.

(2) Warenlieferungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. East Werbung behält sich vor, generell per Nachnahme zu liefern. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Bestellers gehen. Sofern der Sitz des Bestellers außerhalb Deutschlands ist, liefert East Werbung nur gegen Vorkasse. Die Lieferung von bei Internet-Auktionen erworbenen Waren an den Besteller erfolgt erst nach Eingang des Kaufpreises.

(3) Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Besteller sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Bestellers gehen.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von East Werbung, im Falle, dass der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die East Werbung im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

(2) Bei Zahlungsverzug des Bestellers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch East Werbung, oder bei Vermögensverfall des Bestellers kann East Werbung vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind East Werbung und der Besteller sich einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von East Werbung oder durch den Besteller möglich ist.

(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch East Werbung gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.

(4) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von East Werbung. Sie dürfen vom Besteller nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 7 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche von East Werbung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 MÄNGELHAFTUNG

(1) Die von East Werbung in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 2409


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