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Energieverbrauchskennzeichnung von bestimmten elektrischen Haushaltsgroßgeräten

Wer online als gewerblicher Verkäufer bestimmte elektrische Haushaltsgroßgeräte zum Kauf anbietet, muss nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) hinsichtlich des Energieverbrauchs umfangreiche Kennzeichnungspflichten einhalten.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für folgende Geräte:

  • Kühl- und Gefriergeräte und Kombinationsgeräte

  • Waschmaschinen, Wäschetrockner und Kombinationsgeräte

  • Geschirrspüler

  • bestimmte Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen

  • netzbetriebene Elektrobacköfen

  • bestimmte Klimageräte

Die betroffenen Geräte sowie Ausnahmen sind in Anlage 1 der EnVKV ausführlich beschrieben.

Jedes betroffene Gerät ist mit einem Energieetikett zu kennzeichnen. Wer als Händler diese Geräte über das Internet

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