Stand: 02.04.2009 ID: 6392 Druckversion PDF WordDoc

Webseitencheck mit Bestätigung der Rechtssicherheit

Energieverbrauchskennzeichnung von bestimmten elektrischen Haushaltsgroßgeräten

Wer online als gewerblicher Verkäufer bestimmte elektrische Haushaltsgroßgeräte zum Kauf anbietet, muss nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) hinsichtlich des Energieverbrauchs umfangreiche Kennzeichnungspflichten einhalten.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für folgende Geräte:

  • Kühl- und Gefriergeräte und Kombinationsgeräte

  • Waschmaschinen, Wäschetrockner und Kombinationsgeräte

  • Geschirrspüler

  • bestimmte Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen

  • netzbetriebene Elektrobacköfen

  • bestimmte Klimageräte

Die betroffenen Geräte sowie Ausnahmen sind in Anlage 1 der EnVKV ausführlich beschrieben.

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 216


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