Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseverträge Deutscher Inlandstourismusstellen
Vom 10. Oktober 2003. Der Deutsche Tourismusverband e.V., Bonn, hat am 24. September 2003 die nachfolgend wiedergegebene Empfehlung "Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseverträge Deutscher Inlandstourismusstellen" nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beim Bundeskartellamt angemeldet:
Der Deutsche Tourismusverband e.V. empfiehlt die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreiseverträge Deutscher Inlandstourismusstellen unverbindlich. Es...
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