Stand: 14.03.2010 ID: 3354 Druckversion PDF WordDoc

AGB für Verlage

Ein Verlag ist ein Medien-Unternehmen, das Werke der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft vervielfältigt und verbreitet. Der Verkauf kann über den Handel (Kunst-, Buchhandel etc.) oder durch den Verlag selbst erfolgen. Das Wort "verlegen" bedeutet im Mittelhochdeutschen "Geld ausgeben" oder "etwas auf seine Rechnung nehmen".

Der Verlag oder die Person des Verlegers erwirbt in der Regel das Nutzungsrecht am Manuskript eines Autors (Urheberrecht) auf Grund eines Vertrages und sorgt für Herstellung (Vorbereitung des Druckes) und Druck des Werkes sowie dessen Finanzierung. Des weiteren besorgt er die Werbung und den Vertrieb über die verschiedenen Vertriebswege, zum Beispiel über den Buchhandel oder den Pressegroßhandel.

Angestellte in einem Verlag sind etwa ausgebildete Verlagskaufleute (neue Berufsbezeichnung: Medienkaufmann/-frau Digital und Print) oder in der Verlagsherstellung tätig (z.B. Lektoren, Korrektoren, Setzer, Mediengestalter, Drucker).

Als Fachbuchverlag wird ein Verlag oder ein Teil einer Verlagsgruppe bezeichnet, dessen hauptsächliches Arbeitsgebiet die Edition von berufsspezifischen oder wissenschaftlichen Fachinhalten ist. Die Verlagsprogramme umfassen neben dem Fachbuch jedoch meistens Fachinformationen auf zusätzlichen Medienträgern wie Newsletter, Zeitschriften, Loseblattwerke, Formulare, Lehrmittel, Software, CD-ROM, DVD und Online-Angebote.


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